Sehr geehrter Herr Wegener,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu Ihrer ersten Frage:
Tatsächlich beklagen Unternehmen einen Mangel an Fachkräften. Die Bundes-regierung wirkt dem mit einer Vielzahl von Maßnahmen entgegen. Sie sind im Konzept Fachkräftesicherung der Bundesregierung beschrieben: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/06/....
Angebot und Nachfrage im Bereich der dualen Studiengänge sind wegen ihrer Praxisnähe und ihrer guten beruflichen Perspektiven sehr hoch. Offensichtlich sehen Unternehmen und Studierende diese Ausbildungsform als attraktiv an, und zwar weitgehend unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.
Sollte der Bedarf der Unternehmen an dual Studierenden das Angebot übersteigen, wäre es Aufgabe der Firmen, die Attraktivität dieser Ausbildung zu erhöhen, etwa durch eine höhere Vergütung.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Vor Dezember 2009 mussten alle dual Studierenden Sozialversicherungs-beiträge bezahlen. Aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 01.12.2009 wurde zwischenzeitlich zwischen den verschiedenen Modellen differenziert. Dies führte in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen. Zum 01.01.2012 wurde daher die Beitragspflicht für alle dual Studierenden wieder eingeführt. Damit besteht Klarheit und Planbarkeit für alle Betroffenen - also Studierende, Ausbildungsbetriebe und Hochschulen.
Da die theoretische und die praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft sind und die Studierenden eine Ausbildungsvergütung erhalten, werden alle dual Studierenden sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende behandelt. Auch sie müssen in der Regel von ihren - zum Teil nicht sehr hohen - Ausbildungsvergütungen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Eine Bestandsschutzregelung hätte in der Praxis wieder zu Abgrenzungsproblemen und einer Ungleichbehandlung der Studierenden geführt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Sozialversicherungsbeiträge für die Versicherten nicht nur Ausgaben sind, sondern auch mit Leistungsansprüchen verbunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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