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Beantwortet
Autor Martin Maas am 30. Januar 2012
24788 Leser · 3 Kommentare

Bildung

Sozialversicherungspflicht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Sehen Sie die wieder eingeführte Sozialversicherungspflicht für Duale Studenten als richtige Maßnahme im Zeitalter des Fachkräftemangels? Als berufsbegleitender Masterstudent bei einem DAX30 Automobilunternehmen bleiben mir mit dem neuen Gesetz nach Abzug der Miete noch 100EUR im Monat zum Leben und das bei einer 40Stunden Woche und einem berufsbegleitenden Studium. Einige meiner Kommilitonen müssen deswegen ihr Studium abbrechen und auch ich werde, wenn überhaupt, nur mit einem weiteren Studienkredit das nächste Jahr finanzieren können. Erst der Bachelor statt Diplom, dann die Studiengebühren und jetzt die SV-Pflicht im berufsbegleitedenen Studium - der Fachkräftemangel scheint nicht so schlimm zu sein wie propagiert. Meiner Meinung nach ist es kein positives Zeichen der Bundesregierung, wenn Masterstudenten unter dem Existenzminimum leben und das trotz Doppelbelastung und Verantwortung im Job, bei der man teilweise Millionenprojekte betreut.

Schade, dass Studenten (die Regierung von übermorgen) so behandelt werden. Sollte Ihre Ministerin von der Leyen nicht eigentlich Armut bekämpfen, anstatt sie zu fördern?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 02. März 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Maas,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es gibt in der Praxis verschiedene Formen von dualen Studiengängen. Seit dem 1.Januar 2012 werden die Teilnehmer an allen dualen Studiengängen sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende behandelt.

Das bedeutet, dass sie Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen haben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich zur Hälfte vom Unternehmen, in dem der praktische Teil der Ausbildung stattfindet, und dem Studierenden getragen. Falls das monatlich gezahlte Arbeitsentgelt die Geringverdiener-Grenze (400 Euro) nicht übersteigt, sind die Beiträge im Wesentlichen vom Arbeitgeber zu tragen.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt vom jeweiligen Arbeitsentgelt ab. Als Entgelt zählen alle Vergütungen, die der Student im Rahmen des dualen Studiums erhält.

Sie schreiben, dass Sie vollzeitbeschäftigt sind und berufsbegleitend einen Masterstudiengang absolvieren. In diesem Fall wurde schon nach der bisherigen Rechtslage davon ausgegangen, dass die Berufstätigkeit im Mittelpunkt steht und somit die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht.

Warum Ihnen, wie Sie schreiben, nur „100 Euro im Monat zum Leben“ bleiben, lässt sich aufgrund der knappen Angaben in Ihrer E-Mail nicht beantworten. In jedem Fall dürften dabei die von Ihnen zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge (rund 20 Prozent) nur einen Faktor unter anderen darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Christian Arz
    am 24. Februar 2012
    1.

    100% d'accord!

  2. Autor Martin G. Schultz
    am 26. Februar 2012
    2.

    Das sind die Risiken und Nebenwirkungen unseres Bildungswesens! Spätestens jetzt müssen Sie ohnmächtig erkennen, dass Ihnen mehr Steine in den Weg gelegt werden, als Ihnen lieb sein kann. Wenn Pessimismus in dieser unserer Bildungsrepublik besteuert würde, käme viel Geld in die Kassen. Ich bin heute der 9.191zigste Leser und gebe ihnen meine 1.7745zigste Zustimmung für Ihr Anliegen. Empfehle Ihnen und Ihren Kommilitonen, der Ministerin Ursula von der Leyen zum Thema "Sozialversicherungspflicht für duale Studenten" und/oder dem Petitionsausschuss des Bundestages zum o.g. Thema zu schreiben.

  3. Autor Andreas Welte
    am 26. Februar 2012
    3.

    naja, ist ein bisschen arg übertrieben, oder? dass man durch eine gehaltskürzung von ca. 20% in finanzielle Nöte gerät ist eigentlich selbstverständlich, aber da gibt es ja in Deutschland andere Mittel und Wege, um sich da abzusichern, ohne dass man das Studium schmeißen muss... (ich denke, dass man dieses "wirtschaftliche KnowHow" von einem dualen Studenten erwarten darf)

    Problematisch finde ich allerdings, dass dieses "Nichtanwendungsgesetz" (in Bezug auf die Aussagen des BSG bzgl. dem "Studentenstatus" von dual Studierenden) noch nicht mal eine Übergangsregelung hatte, sodass erneut ein erneuter wirtschaftlicher Schaden bei den Unternehmen selbst entstanden ist, wie es sowohl vom SVR als auch vom BDA prophezeit worden ist! Das zeigt auch, dass hier fernab der Realität im Zuge eines übereilten Gesetzespakets entschieden wurde und auf unserem "Part" wohl nicht der Fokus der Gespräche lag...

    Die Frage ist, was jetzt passieren soll? Eine dritte Änderung wird es aus o.g. Gründen von Seiten der Legislative wohl nicht geben, was aber eine Duldung der unfairen Behandlung dual Studierender ggü. Studenten zur Folge hat, die offenbar auch die eindeutige Mehrheit von uns nicht tolerieren möchte...

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