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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor D. Braunschweig-Pauli M.A. am 03. Juni 2009
26030 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Zwangsjodierung kontra Grundrechte

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne die Frage stellen, ob Sie darüber informiert sind, daß die Futter- und Lebensmittel in Deutschland mit künstlichem Jod versetzt sind, und daß dadurch ein großer Teil der Bevölkerung - auch ausländische Mitbürger! - erstmals an schweren, z.T. lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Morbus Basedow, Morbus Hashimoto, Heißen und Kalten Knoten, Schilddrüsenkrebs, Krebs an anderen Organen, Herzrhythmusstörungen u.v.m.erkranken?

Für das Deutsche Grundgesetz wurden, auf Grund der Medizinverbrechen von 1933-1945 - die absolut unantastbaren Grundrechte Art. 1, Abs.1 "Schutz der Menschenwürde" und Art. 2, Abs. 2 "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"geschaffen.

In ihnen wird eindeutig dargelegt, daß in Deutschland niemals mehr medizinische Maßnahmen, zu denen auch Prophylaxemaßnahmen wie die sogenannte "Jodsalzprophylaxe" gehören, ohne die persönliche Einverständniserklärung der betroffenen Bürger vorgenommen werden dürfen, damit niemals mehr Menschen in Deutschland durch medizinische Maßnahmen zu Schaden kommen!
Diese unbedingt nötige Einverständniserklärung des einzelnen Bürgers fand auch Eingang in das deutsche Medizinrecht und ist absolut unverzichtbar, wenn sich der behandelnde Arzt nicht der Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzes §§223ff. StGB schuldig machen will.

Die in Deutschland seit ca. 20 Jahren praktizierte sogenannte "Jodsalzprophylaxe" wurde aber zugegebener Maßen mit einer - vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages so genannten - "Schadensinkaufnahme" durchgesetzt, ohne die persönliche Einwilligung der 80 Millionen Bundesbürger - sowie aller bei uns lebenden ausländischen Mitbürger! - einzuholen.

Durch diese Schadensinkaufnahme verletzt die "Jodsalzprophylaxe" aufs Empfindlichste das GG2,2, das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Gleichzeitig stellt die "Jodsalzprophylaxe" infolge der vollständig fehlenden Einverständniserklärungen einer ganzen Bevölkerung eine Körperverletzung im Sinne des §§223ff. StGB dar.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir auf meine Frage antworten würden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Braunschweig-Pauli M.A.
Journalistin/Sachbuchautorin

www.jod-kritik.de

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Juli 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Braunschweig-Pauli,
sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat bereits in der 25. Kalenderwoche Stellung zum Thema "Jod in Lebensmitteln" genommen. Die Antwort lesen Sie unter http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/21109#post_21420.

Wir hoffen, dass Ihnen die Antwort weiterhilft.

Alternativ wurde das nächstbestplatzierte Anliegen beantwortet:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/21016

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Moderations-Team von direktzu