Sehr geehrter Herr Adler,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine Beurteilung oder eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit vornehmen kann und darf.
Grundsätzlich ist es so: Die Hinterbliebenenrente ist eine vorwiegend fürsorglich begründete Leistung. Sie wird ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers, also des Hinterbliebenen, und ohne erhöhte Beitragsleistung des Versicherten gewährt. Da die Witwenrente einen Unterhaltsersatz darstellt, wird grundsätzlich jedes andere Einkommen oberhalb des Freibetrages eingerechnet. Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 771,14 Euro und in den neuen Bundesländern bei 714,12 Euro im Monat.
Weitere Informationen:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a815-r...
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/con...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. April 2016
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am 27. April 2016
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am 01. Mai 2016
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