Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Die Integration der ständig in Deutschland lebenden Zuwanderer zu fördern, ist eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben der Bundesregierung. Leitlinie bleibt dabei der Grundsatz des Förderns und Forderns.
Das ist auch der Leitgedanke des Integrationsgesetzes, das bereits im August 2016 in Kraft getreten ist. Das Gesetz trägt dazu bei, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender.
Die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten durch das Integrationsgesetz frühzeitig Angebote vom Staat. Sie sind jedoch verpflichtet, sich auch selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.
Das Integrationsgesetz enthält folgende Regelungen:
- Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit.
- Es gibt mehr Kapazitäten bei den Integrationskursen, damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen.
- Integration ist schwierig, wenn zu viele Flüchtlinge in Ballungszentren ziehen. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen.
- Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen - zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen.
Ziel der Bundesregierung ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dazu gehört auch, ihnen die damit verbundenen Rechte zu gewähren sowie Pflichten aufzuerlegen. Denn bei der Integration geht es darum, dass wir zusammen leben und nicht nebeneinander her.
Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses, wie man in der Gesellschaft zusammenlebt. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt auf der einen Seite die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus. Auf der anderen Seite erfordert sie die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. Juni 2017
1.
am 23. Juni 2017
2.
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