Sehr geehrter Herr Jakob,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Im Koalitionsvertrag ist die von Ihnen angesprochene Einführung einer aus Steuermitteln finanzierten, solidarischen Lebensleistungsrente vereinbart. Dazu prüfen die Koalitionspartner unterschiedliche Modelle mit der für langjährig Versicherte ein Abstand zur Grundsicherung im Alter erreicht werden soll.
Der 5. Reichtums- und Armutsbericht, der jüngst vorgestellt wurde, zeigt aber: Altersarmut ist in Deutschland gegenwärtig kein akutes Problem vieler Menschen. Nur rund drei Prozent der 65-jährigen und Älteren sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Die materielle Versorgung der über 65-Jährigen stellt sich insgesamt günstig dar. Sie sind seltener armutsgefährdet als die Gesamtbevölkerung.
Die Höhe der gesetzlichen Rente allein sagt zudem nichts über das Gesamt-Einkommen von Rentnerhaushalten aus. Nur wenn alle Einkünfte, also auch die des Partners und aus Zusatzvorsorge oder Mieteinnahmen berücksichtigt werden, lassen sich Aussagen zum Einkommen im Alter treffen.
Es gibt allerdings Gruppen, die weniger gut abgesichert sind, beispielsweise diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode zweimal die Erwerbsminderungsrente verbessert. Nach und nach werden die Zurechnungszeiten auf das Alter 65 Jahre verlängert. Die Verbesserungen erfolgen schrittweise von 2018 bis 2024.
Außerdem ist der Weg zur Betriebsrente einfacher geworden. Gerade für Geringverdiener ist es wichtig, dass sich ihre Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. So kann ein angemessener Versorgungsanspruch aufgebaut werden. Arbeitgeber sollen deshalb künftig einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.000 Euro brutto eine Betriebsrente gewähren.
Das Flexirentengesetz macht Arbeiten über das gesetzliche Rentenalter hinaus attraktiver. Viele Menschen, die fit und gesund sind, möchten länger arbeiten. Das bedeutet nicht nur mehr Geld im Portemonnaie, sondern auch einen höheren Rentenanspruch, wenn weiterhin Beiträge eingezahlt werden.
Mindestlohn, Stärkung der Tarifbindung, Bekämpfung des Missbrauchs bei Werkverträgen, Erhöhung des Wohngeldes, Mietpreisbremse, Reform des Unterhaltsvorschusses, steuerliche Entlastung für Alleinerziehende, Ausbau der Kinderbetreuung: Diese Verbesserungen kommen gerade den unteren Einkommensgruppen zu Gute und helfen mit, künftige Altersarmut zu verhindern.
Mehr Informationen zu Neuerungen und Verbesserungen bei der Rente:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/09...
Zum 5. Reichtums- und Armutsbericht:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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