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Abstimmungszeit beendet
Autor Joerg Gelszus am 03. August 2015
7512 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Warum dürfen Firmen von Erbschaftsteuer freigestellt werden, kann nicht stattdessen der Staat erben?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Können Sie bitte folgende Frage beantworten.

Es gibt viele Diskussionen zur Freistellung von der Erbschaftssteuer für Unternehmen, die immer damit zusammenhängen, dass man die Zukunft der Unternehmen aufs Spiel setzt wenn man auf die Erbschaftssteuer nicht unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet oder reduziert. Damit stiehlt man dem Normalbürger Geld, weil wir ja auch nicht unter bestimmten Umständen von der Abgeltungssteuer oder Erbschaftsteuer freigestellt werden, wenn man mal von den vergleichsweise kleinen Freibeträgen absieht.

Daher meine Frage: Könnte man nicht einfach pauschal 25% der Unternehmensanteile (z.B. Stimmrechte, Aktien, Unternehmensanteile, etc.) auf den Staat vererben anstatt Der Erbschaftssteuer für Unternehmen ab einer bestimmten Größe.?

Dem Eigentümer wird dann ein Vorkaufsrecht für eben diese Anteile eingeräumt das für eine bestimmte Zeit z. b. max 10 Jahre gilt. Damit greift man nicht in die Unternehmensentscheidungen ein, da die ursprünglichen Eigentümer immer noch die 3/4 Mehrheit halten. Gleichzeitig werden auch keine Arbeitsplätze vernichtet, aber jeder bezahlt die 25% ähnlich der Zinsabschlagssteuer und Eigntümer können jederzeit die Firmenanteile aus Ihrem Privatvermögen zurückkaufen. In der Übergangszeit würden sogar noch 25% der Unternehmensgewinne an den Staat als Anteilseigner fließen, damit sollten dann auch die zusätzlichen administrativen Kosten für den Staat mehr als gedeckt werden können. Hätte nicht so ein Model eine Zukunft auch vor dem Bundesverfassungsgericht, denn dann geht keiner frei aus ?

Danke und freundliche Grüße,
Jörg Gelszus

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Joerg Gelszus
    am 06. August 2015
    1.

    Es tut mir leid, dass durch den Tod von Frau Johanna Quandt mein Beitrag plötzlich so aktuell wird. Ich habe großen Respekt vor Ihrer Lebensleistung, Ihrem Beitrag als Grossaktionärin zur Stärkung von BMW und Ihrem gesellschaftlichen Engagement. Sie wird Deutschland fehlen. Mein Beileid gilt Ihrer Familie und deren Angehörigen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 06. August 2015
    2.

    Gegenwärtig gilt
    die Devise:

    *Die Gewinne der Unternehmer werden privatisiert und
    die Verluste der Unternehmer werden verstaatlicht.*

    Ich erinnere hier nur an das
    *Holzmann-Unternehmen*.

    Das hält auf Dauer der
    beste Staat nicht aus.

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