Sehr geehrter Herr Ahlers,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten an Bürgerinnen und Bürger für besondere politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen. Darüber hinaus auch für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich.
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens anregen. Diese Anregung muss bestimmte Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten. Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der Auszuzeichnende wohnt.
Die Ordensanregungen werden von den Staats- und Senatskanzleien bzw. vom Auswärtigen Amt geprüft. Formelle Ordensvorschläge dürfen dem Bundespräsidenten nur die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder" und der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland unterbreiten.
Zu Einzelfällen, wie in Ihrer E-Mail dargestellt, kann die Bundesregierung keine Stellungnahme abgeben.
Weitere Informationen: http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Orden-...
http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Orden-...
http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pu...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 03. Juli 2012
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