Sehr geehrter Herr Abel,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie ein Mindestlohn zu bestimmen ist, darüber mag es verschiedene Vorstellungen geben. Bewährt hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die Tarifpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Löhne aushandeln. Das Grundgesetz sichert in Artikel 9 Absatz 3 das Recht „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden … für jedermann und für alle Berufe“.
Die Löhne werden in Deutschland in der Regel nach Branchen ausgehandelt. Dementsprechend beziehen sich die in Deutschland bestehenden Mindestlohnregelungen auch auf Branchen. Die Tarifpartner berücksichtigen in ihren Verhandlungen ein Fülle von Faktoren, zu denen beispielsweise sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Branche als auch die Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautonomie und lehnt aus diesen Gründen einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ab.
In derzeit zwölf Branchen hat die Bundesregierung Mindestlöhne, die die Tarifvertragsparteien in Tarifverträgen vereinbart haben, durch Rechtsverordnung für verbindlich erklärt. Hier gilt der jeweilige Mindestlohn für alle in dieser Branche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Solche Tarifverträge werden von den Tarifpartnern in der Regel immer wieder an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Gestatten Sie einen Hinweis auf die Problematik einer unmittelbaren Verknüpfung mit dem Mietspiegel: Unternehmen müssen die Löhne, die sie an ihre Beschäftigten zahlen, letztlich auf dem Markt erwirtschaften können, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Würden Unternehmen beispielsweise verpflichtet, höhere Löhne aufgrund vergleichsweise hoher Mieten zu zahlen, könnte dies dazu führen, dass Arbeitsplätze wegfallen. Denn im Endeffekt müssen die Arbeitnehmer die Löhne, die sie erhalten, durch ihre Arbeitsleistung und deren Ergebnisse mit erwirtschaften. Unterschreitet die Wertschöpfung der Arbeitnehmer die Lohnkosten, sind die Arbeitsplätze konkret gefährdet. Und: Würde man die Lohnhöhe nur an den Mietspiegel binden, blieben die unterschiedliche Ertragskraft der Unternehmen bzw. der einzelnen Branchen unberücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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