Sehr geehrter Herr Schaufuß,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Laut § 9 Abs. 3 FlaggRG kann das zuständige Bundesministerium zur Wahrung des öffentlichen Interesses die Führung beziehungsweise Änderung von bestimmten Schiffsnamen untersagen.
Wie Sie den Medien sicherlich entnehmen konnten, hat die MS „Deutschland“ inzwischen einen neuen Namen erhalten. Sie wird künftig unter dem Namen „World Odyssey“ in See stechen.
Damit bestand für das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur keine Notwendigkeit, in diesem Fall aktiv zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 16. Mai 2015
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am 31. Mai 2015
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Kommentar zu Kommentar 2 am 01. Juni 2015
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