Sehr geehrter Herr Orbach,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten hat sich als effektives Instrument erwiesen, um über Asylanträge, die kaum Aussicht auf Erfolg haben, schneller entscheiden zu können. Das kommt auch den Asylsuchenden zugute, die tatsächlich schutzbedürftig sind.
Abgesehen von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten in Deutschland derzeit acht weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist ein wichtiges Signal. Wer kaum eine Chance mit seinem Asylantrag hat, sollte von einer ungewissen, kostspieligen und oftmals gefährlichen Reise nach Deutschland absehen.
Das Grundgesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nur durch ein Bundesgesetz erfolgen kann, dem die Länder im Bundesrat zustimmen müssen. Die Bundesregierung hatte daher im Jahr 2016 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Der Bundestag hat dieses Gesetz auch beschlossen. Der Bundesrat hat jedoch bei der Abstimmung am 10. März 2017 nicht zugestimmt. Damit ist das Gesetz nicht zustande gekommen.
Ob und wann die künftige Bundesregierung erneut eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen wird, um die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern, ist derzeit nicht abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (9)Schließen
am 18. Januar 2018
1.
am 19. Januar 2018
2.
am 21. Januar 2018
3.
am 24. Januar 2018
4.
am 06. Februar 2018
5.
am 12. Februar 2018
6.
Kommentar zu Kommentar 6 am 14. Februar 2018
7.
am 15. Februar 2018
8.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.