Sehr geehrter Herr Scherfer,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Unser Steuerprinzip besagt: Alle werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Steuerzahlung herangezogen. Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, müssen keine oder nur geringe Steuern zahlen. Diejenigen mit einem höheren Einkommen werden hingegen höher belastet. Das ist einerseits sozial und andererseits gerecht, denn wer mehr hat, ist auch eher in der Lage, mehr abzugeben.
Personengruppen mit hohem Einkommen tragen danach bereits jetzt mit einem überproportional hohen Anteil zum Einkommensteueraufkommen bei: Die einkommensstärksten 10 Prozent der Steuerzahler erbringen einen Anteil von mehr als 54 Prozent des Einkommensteueraufkommens, während die unteren 50 Prozent der Einkommenspyramide weniger als 6 Prozent dazu beitragen. Das zeigt, dass die finanziell leistungsstärksten Bevölkerungsschichten bereits durch die Einkommensteuer in sehr viel stärkerem Maße zur Finanzierung von Staatsausgaben herangezogen werden, als die Masse der Steuerzahler.
Zur Haushaltssanierung sind übrigens keine weiteren Steuererhöhungen nötig. Das Gegenteil ist richtig: Der Haushalt muss endlich auf der Ausgabenseite saniert werden. Das tut die Bundesregierung. Steuererhöhungspolitik ist Politik auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Beschäftigten sollen höhere Sozialabgaben zahlen, zusätzlich privat Vorsorge treffen und obendrein auch noch höhere Steuern an den Staat abführen? Das wäre eine Politik, die Arbeitsplätze gefährdet.
Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Lohnerhöhungen zum Ausgleich der Preissteigerung behalten. Sonst gehen ihnen rund sechs Milliarden Euro pro Jahr durch die so genannte kalte Progression verloren. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf gegen diese Ungerechtigkeit beschlossen. Denn die kalte Progression bringt dem Staat Mehreinnahmen, die vom Gesetzgeber letztlich so nicht gewollt sind. Es sind verdeckte Steuererhöhungen, ohne dass der Gesetzgeber tätig wird.
Der vereinbarte Ausgleich der kalten Progression ab 2013 steht in vollem Einklang mit der konsequenten Umsetzung der Schuldenbremse. Das ist Ausdruck einer stabilitätsorientierten Politik.
Weitere Informationen finden Sie hier http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. November 2011
1.
am 16. Dezember 2011
2.
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