Sehr geehrter Herr Haeusser,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihre Annahme, dass es sich um einen Aprilscherz handelt, ist richtig: Es gibt kein „Deutsch-Thailändisches Hartz IV-Abkommen“. Darauf weisen die Autoren der Homepage, auf der Sie den Artikel gefunden haben, inzwischen selbst hin: http://www.thailandnewsdaily.com/Thailand/Thai-German-Har...
Grundsätzlich gilt für den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das Territorialprinzip. Das heißt, der Empfänger muss sich in Deutschland aufhalten. Ausnahmen gibt es für Urlaub. Man muss ihn beim persönlichen Ansprechpartner in der betreuenden Behörde beantragen. Sie prüft, ob ein Leistungsmissbrauch droht oder ob der Urlaub einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt entgegensteht. Wer länger als sechs Wochen weg ist, muss auf das Arbeitslosengeld II verzichten.
Weitere Informationen: http://www.sgb2.info/seite/allgemeine-fragenverfahren-g-l...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.