Sehr geehrter Frau Streubel,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutsche Verbraucher haben einen ausgeprägten Sinn für artgerechte Nutztierhaltung. Den höchsten Tierschutzstandard in der Europäischen Union finden Sie deshalb auch in Deutschland. Was in manch anderen Mitglied- staaten gang und gäbe ist, verbietet in unserem Land das Tierschutzgesetz. So steht zum Beispiel darin, dass es verboten ist, „einem Tier durch Zwang Futter einzuverleiben“.
Auch wenn die Herstellung von Gänsestopfleber in Deutschland nicht erlaubt ist, so ist der Vertrieb dieses Produkts jedoch zulässig. Deutschland könnte den Import von Gänsestopfleber auch gar nicht verbieten. Das wäre mit dem europäischen Binnenmarkt unvereinbar, da das Produkt in der EU zugelassen ist. In Frankreich und in Ungarn zählt die Gänsestopfleber zu den Delikatessen. In Deutschland hingegen ist die Nachfrage gering.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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