Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hans-Dieter Wege am 28. September 2009
35585 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Staatlich allgemeinverbindlich festgesetzte Lohnuntergrenze

Geehrte Frau Kanzlerin!

In der letzten "Hart aber Fair" Sendung geriet ja Ihr Generalsekretär Herr Ronald Pofalla erheblich unter Beschuss mit der Frage, welche Lohnhöhe er für sittenwidrig halten würde.
Und eigentlich darf eine Regierung ja hierzu auch die deutschen Gerichte eigentlich nicht im Regen stehen lassen.
Dafür ist die Beantwortung dieser Frage, gerade durch die asoziale Hartz IV-Gesetzgebung einfach zu wichtig.
Denn ein Fordern und Fördern allein scheint ja schon lange nicht mehr auszureichen bzw. hat wohl überwiegend noch nie ausgereicht, um auch die Erwerbslosen wieder in eine Beschäftigung zu bringen, von der man auch ohne staatliche Transferleistungen leben kann.

Deswegen bitte ich Sie mir diese Frage ganz konkret zu beantworten:

"Welche Stundenlohnhöhe verstößt Ihrer Meinung nach gegen die guten Sitten in Deutschland und welcher Stundenlohn muss daher zur staatlich festgesetzten Lohnuntergrenze erklärt werden?"

Freundliche Grüße

Hans-Dieter Wege, Gegner asozialer Politik

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Oktober 2009
Angela Merkel

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

zu den Fragen von Herrn Wege wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach und ausführlich Stellung genommen:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/17385#post_17809

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/18427#post_19101

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/20877#post_21207

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/22545#post_23413

Um ein möglichst breites Spektrum an Fragestellern zu ermöglichen, wurde alternativ das nächstbestplatzierte Anliegen zur Beantwortung an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktions-Team von direktzu