Sehr geehrter Herr Diesing,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Eine Vergütung für industrielle Großkunden, die nachts Strom abnehmen, ist uns in dieser Form nicht bekannt. Einen Rabatt gibt es für sie bei den Netzentgelten: So können große Strommengen genutzt werden, um das Netz gezielt auszulasten und zu stabilisieren. Diese Steuerungsmöglichkeit besteht bei der individuellen Stromnutzung von Privaten nicht in diesem Maß. Die Strommengen sind bei Privatabnehmern geringer und weniger voraussehbar – und damit auch die Steuerung.
Es gibt jedoch Stromversorger, die den Nachtstrom zu günstigeren Tarifen anbieten, häufig auch für private Verbraucher. Da dafür eine doppelte Abrechnung und damit mehr Verwaltungsaufwand notwendig sind, bieten nicht alle Stromversorger eine solche Möglichkeit. Tatsächlich sind zusätzliche Ablesegeräte bei Eigentümern von Nachtspeicherheizungen bereits eingebaut; diese Geräte lassen sich für mögliche Nachtstromtarife nutzen. Die Stromversorger gestalten die Tarife jedoch selbst. Ein Vergleich und eventuell ein Stromversorgerwechsel können sich für Verbraucher lohnen.
Ihren Gedanken, Stromproduktion und Verbrauch besser auf einander abzustimmen, verfolgt auch die Bundesregierung. In Studien und Modellvorhaben wird derzeit berechnet und erprobt, welche Möglichkeiten es gibt. Zudem bereitet die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für intelligente Stromzähler vor.
Wie Sie zu Recht sagen, müssen hier auch die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Die Stromversorgung sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten, erfordert Veränderungen an vielen Stellschrauben. Ein anderes Verbrauchsverhalten allein ersetzt leider noch keine großen Speicher und einen besseren Transport durch ein ausgebautes Stromnetz.
Weitere Informationen erhalten Sie am Bürgertelefon zur EEG-Reform unter der Telefonnummer: 030-340 60 65 50 (Montag -Donnerstag: 8:00 bis 20:00 Uhr und Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr) und unter www.energiewende-in-deutschland.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (5)Schließen
am 07. Mai 2014
1.
am 08. Mai 2014
2.
am 13. Mai 2014
3.
am 15. Mai 2014
4.
am 17. Mai 2014
5.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.