Sehr geehrter Herr Riemer ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bisher gibt es keine Vorschrift, dass ein Arzt an Bord eines Passagierflugzeugs sein muss, ausgenommen bei Krankentransporten. Allerdings stellen sich Ihre Frage auch die Fluggesellschaften. So bietet die Lufthansa inzwischen Ärzten Bonusmeilen an, wenn sie sich als Ärzte an Bord registrieren lassen.
Inwieweit ein Arzt an Bord wirklich notwendig ist, hängt von der Häufigkeit der Notfälle ab. Diese haben in der Tat zugenommen, was mit der Zunahme der Flüge sowie der Zahl und dem Durchschnittsalter der Reisenden zu tun hat. Auch Todesfälle sind bekannt geworden. Allerdings zeigt sich auch, dass im Verhältnis zur Zahl der beförderten Passagiere die Zahl der wirklichen Notfälle sehr gering ist. Meistens stellen sich Notfälle glücklicherweise als harmlos heraus.
Die Fluggesellschaften haben selbstverständlich Vorsorge für diese Fälle getroffen. So ist die Besatzung inzwischen für solche Fälle ausgebildet und mit einer Notfallausstattung versehen. Als letzte Maßnahme bleibt dem Kapitän einer Passagiermaschine die Möglichkeit einer Landung auf dem nächstliegenden Flughafen.
Letztlich ist es eine Frage der Abwägung, ob der ständige Mitflug eines Arztes angesichts der geringen Zahl der Notfälle vertretbar ist. Da – wie erwähnt – die Fluggesellschaften problembewusst sind, ist die weitere Entwicklung abzuwarten. Auf internationaler und europäischer Ebene wird bislang keine Notwendigkeit für eine dauerhafte Mitnahme eines Arztes gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. August 2014
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