Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Nach dem Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Diesem Ziel ist auch die Politik der Bundesregierung verpflichtet. In den zurückliegenden Jahren sind zahlreiche Regelungen im Interesse von Familien geschaffen worden.
Generell jedoch gilt auch für die Tätigkeit von Partnervermittlungsagenturen die vom Grundgesetz garantierte Berufs- und Gewerbefreiheit. Zudem gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Schutz der Privatsphäre der Menschen.
Es ist nicht Aufgabe der Bundeskanzlerin, zu beurteilen, ob Internetangebote von bestimmten Partnervermittlungsagenturen, auf die Sie sich beziehen, „sittenwidrige Rechtsgeschäfte“ im Sinne des Paragrafen 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.
Sollten in bestimmten Fällen Grenzen des Zulässigen überschritten sein, sind zunächst die Organisationen und Verbände der Branche aufgerufen, auf die Unterlassung eines solchen Geschäftsgebarens hinzuwirken. Auch die zuständigen Behörden, zum Beispiel die Gewerbeaufsicht, ist verpflichtet, die Einhaltung des Verbraucherschutzes zu überwachen. Liegen Straftatbestände vor, sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte Ansprechpartner.
Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht aus heutiger Sicht nicht. Da Agenturen ihren Geschäftssitz im Ausland wählen dürfen bzw. das Internet nicht an den Landesgrenzen halt macht, wären die Einflussmöglichkeiten ohnehin gering.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (9)Schließen
am 29. März 2013
1.
am 31. März 2013
2.
am 31. März 2013
3.
am 31. März 2013
4.
am 08. April 2013
5.
am 11. April 2013
6.
am 11. April 2013
7.
am 12. April 2013
8.
am 13. April 2013
9.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.