Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter H. am 28. März 2013
19489 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Seitensprungagenturen im Internet verbieten

Sehr geehrte Frau Merkel,

Sicherlich wundern sie sich jetzt über dieses ungewöhnliche Thema, das Ich hier anspreche, und fragen sich, ob dieses Thema für unsere Bevölkerung überhaupt wichtig ist. Ich denke ja, und werde erklären warum:
Kommerzielle Seitensprungagenturen werben im Internet ganz unverfroren damit, dass man dort einen Partner zum Fremdgehen könnte und verdienen damit auf dem Rücken der Betrogenen auch noch gutes Geld. Ich bin der Meinung, dass diese "Geschäftspraxis" ein offener Schlag ins Gesicht für all diejenigen ist, denen Treue noch etwas bedeutet. Das Moral- und Anstandsgefühl des überwiegenden Teils unserer Bevölkerung wird hier von skrupellosen Privatunternehmern (also von den Betreibern dieser Webseiten) massiv mit Füßen getreten. Und das Alles aus purer Profitgier! Außerdem bin ich der Meinung, dass solche Geschäfte eigentlich schon längst verboten sein müssten, weil sie gegen die "guten Sitten" i.S.d. § 138 I BGB verstoßen.
Ich möchte ihnen dazu folgende Fragen stellen:

1. Sind sie der Meinung, dass es noch im Einklang mit den "guten Sitten" i.S.d. § 138 I BGB ist, wenn Seitensprungagenturen mit Slogans wie "das Leben ist kurz, gönn dir eine Affaire" werben? Ich bitte sie, diese Frage eindeutig mit einem Ja oder einem Nein zu beantworten. Ich will hier keine rechtsverbindliche Antwort wissen, sondern ihre ganz persönliche Meinung zu kommerziellen Seitensprungagenturen

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir Bürger dagegen vorzugehen, wenn wir erreichen wollen, dass solche Seitensprungagenturen entweder ganz verboten werden, oder, falls dies nicht möglich ist, zumindest zu erreichen, dass sie nicht mehr mit "Fremdgehen" werben dürfen? Volksbegehren? Volksentscheid?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. April 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Nach dem Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Diesem Ziel ist auch die Politik der Bundesregierung verpflichtet. In den zurückliegenden Jahren sind zahlreiche Regelungen im Interesse von Familien geschaffen worden.

Generell jedoch gilt auch für die Tätigkeit von Partnervermittlungsagenturen die vom Grundgesetz garantierte Berufs- und Gewerbefreiheit. Zudem gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Schutz der Privatsphäre der Menschen.

Es ist nicht Aufgabe der Bundeskanzlerin, zu beurteilen, ob Internetangebote von bestimmten Partnervermittlungsagenturen, auf die Sie sich beziehen, „sittenwidrige Rechtsgeschäfte“ im Sinne des Paragrafen 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.

Sollten in bestimmten Fällen Grenzen des Zulässigen überschritten sein, sind zunächst die Organisationen und Verbände der Branche aufgerufen, auf die Unterlassung eines solchen Geschäftsgebarens hinzuwirken. Auch die zuständigen Behörden, zum Beispiel die Gewerbeaufsicht, ist verpflichtet, die Einhaltung des Verbraucherschutzes zu überwachen. Liegen Straftatbestände vor, sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte Ansprechpartner.

Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht aus heutiger Sicht nicht. Da Agenturen ihren Geschäftssitz im Ausland wählen dürfen bzw. das Internet nicht an den Landesgrenzen halt macht, wären die Einflussmöglichkeiten ohnehin gering.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 29. März 2013
    1.

    Ich stimme Ihnen zu: Es ist etwas anderes, wenn Ehe- oder Partner in einer Beziehung sich ggf. zu einem Seitensprung verführen lassen - was nicht schön ist und unbedingt vermieden werden sollte - oder wenn es zu einem einträglichen Geschäft verkommt, dazu zu animieren.

    Beim Verstoß gegen die guten Sitten gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Auch UND GERADE im Namen des Geschäfts kann und darf nicht jede Narretei erlaubt sein.

    In Vor-Internet-Zeiten hat mal jemand versucht, eine Schwarzfahrer-Versicherung aufzuziehen, dass diejenigen, die schwarzzufahren gewohnt sind, mit einem geringen Obulus Beitragszahlung die Strafe, die dann doch mal bei Kontrolle fällig ist, per Versicherung zurückbekommen. Selbstverständlich und vollkommen zu Recht wurde das Ding wegen unlauteren Geschäfts sofort kassiert.

  2. Autor Peter H.
    am 31. März 2013
    2.

    Ich möchte meinen Beitrag noch durch weitere Kommentare ergänzen:

    Sie werden jetzt vielleicht argumentieren, dass der Bereich "Seitensprünge" und "Fremdgehen" gar nicht rechtlich geregelt werden könnte, weil er zum Bereich "zwischenmenschliche Beziehungen" gehört und sich der Staat dort nicht einmischen dürfte. Daraus werden sie wahrscheinlich ableiten, dass man deshalb auch kein Verbot für Seitensprungagenturen aussprechen könnte.
    Dagegen argumentiere ich aber, dass es bis zur großen Strafrechtsreform von 1969 in Deutschland den § 172 a StGB alter Fassung gab, der den "Ehebruch" unter Strafe stellte. Daran sieht man, dass dieser Bereich sehr wohl rechtlich geregelt werden kann. Und damals hat auch niemand die Verfassungsmäßigkeit dieses Paragraphen angezweifelt. § 172 a StGB a.F. wurde aber abgeschafft mit der Begründung, dass ein Ehebruch zwar unmoralisch sei, dass dadurch aber kein Rechtsgut verletzt werden würde. Da bin ich anderer Meinung: Nehmen wir als Bsp. mal die Beleidgung: Sie ist in Deutschland strafbar, weil dadurch das Rechtsgut der "persönlichen Ehre" verletzt wird. Aber wird das Rechtsgut der persönlichen Ehre nicht auch dadurch verletzt, dass man von seinem Partner betrogen wird? Ist ein solches "Hintergehen" etwa keine "Ehrkränkung", die zwar nicht durch Worte ausgesprochen wird (wie bei der Beleidigung), dafür aber durch Taten hinter dem Rücken des Betrogenen ausgeübt wird? Meiner Meinung nach ist das hier sehr wohl eine Ehrverletzung, denn so respektlos behandelt man keine anderen Menschen! Auch dann nicht wenn man vielleicht vor hatte, sich demnächst sowieso von seinem Partner zu trennen! Und wenn sie Beleidigung unter Strafe stellen, dann könnten sie auch Fremdgehen wieder unter Strafe stellen. Dies würde sich dann auch auf die Seitensprungagenturen auswirken, weil diese dann ja quasi "Beheilfe zu einer Straftat" leisten würden und das ist in Deutschland ebenfalls strafbar. Also müssten sie dann verboten werden.

  3. Autor Peter H.
    am 31. März 2013
    3.

    Heute gilt "Fremdgehen" aber nur noch als zivilrechtlich unerlaubte Handlung, aber auch nur dann, wenn es innerhalb einer echten Ehe passiert. Das ist dann auch sittenwidrig ist und kann gem. § 826 BGB zu Schadensersatzforderungen eines Ehepartners führen führen. Nehmen wir z.B. mal an, eine verheiratete Frau findet nur mit Hilfe einer Seitensprungagentur einen Partner zum Fremdgehen. Sie wird von ihm schwanger und will ihrem echten Ehemann das Kind jetzt "unterschieben". Vor der Geburt lässt sie sich aber von ihm scheiden und will ihm weiß machen, dass das Kind von ihm ist. Der Mann zahlt dann Unterhalt für das uneheliche Kind in dem Glauben, dass es sein eigenes Kind ist. Irgendwann fliegt dann alles auf und der Mann verklagt seine Ex-Frau darauf, dass sie ihm die Unterhaltszahlungen für das uneheliche Kind zurückzahlen soll. Das passiert dann auch so. Die Frau kriegt also ihre gerechte "Strafe", so weit so gut. Aber was ist mit der Seitensprungagentur, die dieses Fremdgehen überhaupt erst möglich gemacht hat und daran auch noch gutes Geld verdient hat? Womöglich stammt die Bezahlung der Seitensprungagentur sogar noch aus dem Vermögen des Ehemannes oder zumindest aus dem gemeinsamen Vermögenen der Eheleute. Soll die Seitensprungagentur damit etwa ungeschoren davon kommen? Ich meine, ohne sie hätte die Frau ihren Fremdgehpartner doch nie kennengelernt. Und das soll nicht gesühnt werden?

  4. Autor Peter H.
    am 31. März 2013
    4.

    Und sie argumentieren doch immer so gerne mit dem Grundgesetz. Was glauben sie denn was die Väter und Mütter des Grundgesetzes von 1949 so einem Privatunternehmer gesagt hätten, der eine solche Seitensprungagentur im Internet betreibt? Ich glaube, die hätten ihm sowas von die Ohren lang gezogen, dass da selbst der Osterhase neidisch geworden wäre ... .

    In diesem Sinne:

    "Frohe" Ostern

    Peter Hansen

    PS: Bitte diesen Beitrag nicht nur lesen, sondern auch wirklich für ihn abstimmen und möglichst viele Kommentare hinterlassen, damit unser Anliegen gehört wird.

  5. Autor Peter H.
    am 08. April 2013
    5.

    So, nun aber genug der Worte und jetzt mal Bezug zur Praxis. Für diejenigen, die mit dem Thema noch nicht ganz so vertraut sind, möchte hier hier mal den Link der "weltweit renomiertesten Seitensprung-Agentur" (Originalzitat von der Webseite dieser Seitensprungagentur) vorstellen:

    http://www.ashleymadison.com

    Da schon einmal einer meiner Kommentare hier nicht veröffentlicht wurde, in welchem ich diese Agentur namtlich hatte, muss ich mich hier wohl in Zukunft vorsichtiger ausdrücken und teilweise auf meine grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit verzichten. Deshalb sage ich hier nur an alle Leser: Schauen sie sich diese Webseite an und bilden sie sich ihre eigene Meinung darüber.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 11. April 2013
    6.

    *Früher war das so geregelt,
    dass jeder seine eigene ....!
    Aber heute ist das so verzwickt,
    weil alles durcheinander ...!*

    Bisschen Spaß muss sein! Das
    Leben ist so schon ernst
    genug.

  7. Autor Peter H.
    am 11. April 2013
    7.

    @Erhard Jakob: Was wollen sie jetzt mit ihrem Beitrag genau aussagen? Bitte helfen sie mir auf die Sprünge, ich war früher in der Schule nie besonders gut in Gedichtinterpretation, noch dazu wenn in dem Gedicht die entscheidenden Worte gefehlt haben ... . Das müssen sie mir schon genauer erklären ... sind sie ein Befürworter oder ein Gegner von Seitensprungagenturen, Herr Jakob? Bitte um rasche Antwort!

  8. Autor Erhard Jakob
    am 12. April 2013
    8.

    @Peter .....,
    ich wollte damit sagen, dass man ernste Themen auch mit Humor behandeln kann. Ich war in der Schule auch nicht besonders
    gut aber auch nicht besonders schlecht. Ich war
    ein äusserst >mittelmäßiger< Schüler.
    Es gilt: *Nur die Dümmsten und die Schlausten auf dieser Welt
    bringen es zu etwas. Die Mittelmäßigen quälen
    sich ewig dahin.*

    Na ja, um die fehlenden Worte einzusetzen,
    brauch man aber nicht besonders
    schlau zu sein.

    Ich bin ein Gegner der Seitensprungagenturen.
    Aus mehrere Gründen.
    1. Wenn sich zwei "Liebende* in sexuelle Hinsicht sich nicht mehr wollen, dann hilft ein *Seitensprung* auch nicht weiter.
    Im Genenteil! Die Probleme werden
    dadurch nur noch größer.
    2. *Seitensprungagenturen* verlangen für ihre *Arbeit*
    viel Geld. Und ich habe nur wenig. Und selbst, wenn
    ich viel hätte, würde ich es diesen Leuten
    nicht in den Rachen werfen.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 13. April 2013
    9.

    Seitenagenturen leben vom Unglück der Menschen.
    Ein Mann und/oder eine Frau sind in ihrer Ehe bzw. Partnerschaft
    unglücklich und wollen versuchen, ihr Leben mit Hilfe dieser
    "Agenturen" etwas "glücklicher", zu machen.
    Doch dieser Versuch ist von vornherei zum Scheitern verurteilt.
    Die *Glücksuchenden* kommen vom Regen in die Traufe.
    Sie werden zumindest dadurch erpressbar.
    Der gefundene Sexpartner kann den *Glücksuchenden* z.B. mit
    heimlich aufgenommen Bildern unter Druck setzen. Und sagen:
    *Wenn du mir nicht eine Menge Geld gibst, schicke ich diese
    Bilder an deine/n Mann/Frau.* Oder, die Agentur übernimmt
    diese Position und läßt sich somit ihre "Arbeit"
    gleich zweimal "honorieren".

  10. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.