Sehr geehrter Herr Münch,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist richtig: Die Bundesregierung hat die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert. Neben der Opferrente wurden auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht erhöht.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/V... https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10...
Die Vorschriften zur sogenannten SED-Opferrente sagen Folgendes:
Gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes können rehabilitierte Verfolgte eine besondere monatliche Zuwendung erhalten, wenn sie insgesamt mindestens 180 Tage rechtsstaatswidrige Haft erlitten haben und wenn sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/BJNR118140992...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Strafrecht...
Zudem sieht § 19 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eine Härteregelung vor. Sie lautet: „Ergibt sich eine besondere Härte daraus, dass keine Kapitalentschädigung oder keine besondere Zuwendung gezahlt wird, kann die zuständige Behörde dem Antragsteller diese Leistung zuerkennen.“
Ob Sie möglicherweise unter eine Härtefallregelung fallen könnten, können und dürfen wir von hier aus nicht beurteilen. Sie müssten sich erneut an die für Sie zuständigen Stellen wenden. Denn die Bundesregierung kann zu persönlichen Einzelfällen weder konkret Stellung beziehen noch eine rechtliche Beurteilung vornehmen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Mit Blick auf die gesetzlichen Rentenansprüche gilt: In Ost- wie in Westdeutschland werden die Renten auf Grundlage der tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte berechnet, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Nachteile durch das unterschiedliche Einkommensniveau werden ausgeglichen, indem man die ostdeutschen Arbeitsentgelte rechnerisch auf Westniveau anhebt.
Das beseitigt fast 30 Jahre nach dem Mauerfall jetzt auch in der Rentenversicherung die Unterschiede zwischen Ost und West und vollendet die soziale Einheit Deutschlands. Die Renten steigen unabhängig von der weiteren Lohnentwicklung in sieben Schritten bis zum 1. Juli 2024 auf 100 Prozent des Westwerts.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 28. August 2017
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am 30. August 2017
2.
am 18. September 2017
3.
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