Sehr geehrter Herr Loritz,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Frage zu den Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist schon Ende Juli d.J. von Frau Meister gestellt und beantwortet worden. Am Sachverhalt hat sich seitdem nichts geändert. Hier noch mal unsere Antwort:
Das Problem ist der Bundesregierung bekannt. Die Sorgen und Befürchtungen der Gewerbetreibenden beziehen sich dabei weniger auf die gesetzlichen Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, als vielmehr auf die unterschiedliche Umsetzung in einzelnen Regionen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist seit dem 1. Juni 2012 in Kraft. Die darin festgelegte fünfstufige Abfallhierarchie legt folgende Rang¬folge fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwen¬dung, Recycling, sonstige, insbesondere energetische Verwertung und Beseitigung. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Ziel ist nach dem Kreislaufwirt¬schaftsgesetz, ab 2020 dauerhaft mehr als 65 Prozent der Siedlungsabfälle zu recyceln.
Zur Zeit wird überprüft, wie sich das Gesetz im täglichen Leben auswirkt. Bei den Untersuchungen geht es auch um die Umsetzung des Gesetzes in den einzelnen Bundesländern. Dazu führt die Bundesregierung Gespräche mit Interessenvertretern der betroffenen Unternehmen. Gegenwärtig wertet die Bundesregierung die Stellungnahmen aus. Ziel ist es, im Herbst dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht mit entsprechenden Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Die Abfallwirtschaft leistet in Deutschland einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Das zeigt sich auch in den welt¬weit höchsten Verwertungsquoten, durch die Rohstoffe und Primärenergie eingespart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 19. August 2013
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am 19. August 2013
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