Sehr geehrter Frau Steffen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Aufnahme der großen Zahl von Flüchtlingen ist eine große Herausforderung für unser Land. Ihre Besorgnis ist daher verständlich. Um den Herausforderungen zu begegnen hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das Änderungen des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes vorsieht. Die gesetzlichen Änderungen werden die Asylverfahren beschleunigen und Fehlanreize beseitigen. Außerdem sorgen sie für eine frühe und bessere Integration derer, die eine Bleibeperspektive haben, und die schnelle Rückführung derjenigen, die keinen Schutz in unserem Land genießen.
Was die von Ihnen angesprochenen „Sachleistungen“ angeht, so sollen mögliche Fehlanreize für unberechtigte Asylanträge beseitigt werden. Der bisher mit dem "Taschengeld" abgedeckte Bedarf soll künftig in Erstaufnahmeeinrichtungen in Form von Sachleistungen (auch Wertgutscheinen) erbracht werden. Das gilt auch für andere Gemeinschaftsunterkünfte.
Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt. Für vollziehbar Ausreisepflichtige, die unter keinen Umständen für ein Bleiberecht in Betracht kommen und deren Ausreisedatum und Reisemöglichkeit feststehen, erhalten nur bis zu diesem Datum Leistungen. Nimmt Ausreisepflichtige die Ausreisemöglichkeit nicht wahr, erhält er fortan grundsätzlich nur noch Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege.
Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Dies gilt während des Asylverfahrens und bei abgelehntem Asylantrag.
Weitere Informationen: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2015/10/minist...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/0...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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