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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Innenpolitik
Rückkehr zur Vernunft - Stopp dem Verbotswahn
Am 26. März hat der Bundestag mehrere Anträge abgelehnt, die eine Regelung von Rauchverboten in Gaststätten über die sogenannte ArbeitsstättenVerordnung vorsahen.
Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich und weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für alle im Tabakrauch gefundenen Schadstoffe Grenzwerte existieren, die für die Dauer einer 8Stunden Schicht als ungefährlich gelten.
Diese Schadstoffe, die im Übrigen in kleinen Dosen auch in anderen Lebensmitteln zu finden sind, erreichen selbst in dichtestem Zigarettenrauch nie mehr als ein Hundertstel der angegebenen Grenzwerte.
Um die bisher bestehenden Rauchverbote zu ermöglichen, musste der Tabakrauch in einem Akt der Willkür als "in jeder Konzentration gefährlich" erklärt werden.
Eine Übertrageung dieser abenteuerlichen Argumentation auf das Areitsstättenrecht hätte verheerende Folgen nach sich gezogen. Das selbstherrliche Verbot von Gasgemischen, auch solchen, die alle Grenzwerte einhalten, hätte der VerbotsWillkür Tür und Tor geöffnet, mit der absehbaren Folge von Produktionsstätten und Werksschließungen aufgrund rein subjektiver Einschätzung von Gesundheitsgefahren, die nach bisherigem Verständnis tragbar waren.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Sonnenschein
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