Sehr geehrter Herr Nitzschke,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Oft werden Forderungen laut, der Bund solle die Pendlerpauschale komplett abschaffen, um Subventionen abzubauen. Das wäre aber nicht gerecht. Zum Beispiel aus familiären Gründen ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht immer möglich, in die unmittelbare Nähe ihres Arbeitsplatzes zu ziehen.
Deswegen hat die Bundesregierung bei der Neuregelung der Pendlerpauschale für einen erheblichen sozialen Ausgleich gesorgt: mit Härteregelungen für Fernpendler, für Familienheimfahrten und für Behinderte. Wer längere Wege zur Arbeitsstelle auf sich nimmt, kann diese Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Darunter sind die meisten Fälle bereits durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von zurzeit 920 Euro abgedeckt.
Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon aus, dass die Wahl des Wohnorts in der Regel privat mit veranlasst ist. Seit dem 1. Januar 2007 gilt deshalb in Deutschland, ähnlich wie in anderen europäischen Staaten auch, das so genannte „Werkstorprinzip“.
Die Abschaffung der alten Regelung gehört zum Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Haushaltskonsolidierung. Die schwierige Haushaltssituation vor allem zu Beginn dieser Legislaturperiode machte spürbare Einschnitte in allen Bereichen notwendig. Bei einem Haushalt ohne Neuverschuldung im Jahr 2011 kann der Bund dann endlich mit dem Schuldenabbau beginnen. Das schafft den notwendigen Spielraum für Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel für Bildung und für Familien.
Fragen und Antworten zur Pendlerpauschale beim Bundesfinanzministerium :
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__un...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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