Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland hat nicht zuletzt unter historischen und moralischen Gesichtspunkten eine Verantwortung gegenüber Menschen, die politisch verfolgt werden. Dieser Verantwortung werden wir gerecht, indem wir Menschen in unserem Land Schutz bieten, solange sie in ihrer Heimat nicht sicher sind. Das Asylrecht ist in Artikel 16a Grundgesetz verankert und deshalb kann es hierfür keine Obergrenze geben.
Klar ist aber auch: Diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht bei uns bekommen, die nicht als Asylbewerber anerkannt werden und die keinen subsidiären oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention bei uns erhalten, müssen Deutschland wieder verlassen.
Die Maßnahmen der Bundesregierung angesichts der Ereignisse im Jahr 2015 zeigen Wirkung: 2015 kamen 890.000 Schutzsuchende nach Deutschland, 2016 kamen 280.000, bis Ende Juli 2017 waren es noch 106.000 Menschen.
Es ist richtig: Die Flüchtlingsfrage ist eine globale Herausforderung, die kein Land allein bewältigen kann. Daher setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine europäische Lösung der Flüchtlingskrise, für eine Lösung an der Außengrenze ein. Auch bei der solidarischen Verteilung der Flüchtlinge muss Europa zusammenstehen.
Informationen zur Flüchtlingspolitik und Integration:
https://www.deutschland-kann-das.de/Webs/DEKD/DE/Home/hom...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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