Sehr geehrter Herr Bartnick,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass spezielle Investitionsschutzvorschriften im Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA nicht erforderlich sind. Beide Partner gewähren hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten.
Über die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen entscheidet die EU allerdings erst nach einem Verhandlungsergebnis und nach Evaluierung durch die Mitgliedstaaten. Die EU will verhindern, dass Investoren Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen aushebeln oder umgehen, die rechtsstaatlich und demokratisch zustande kommen. Außerdem darf beispielsweise ein Marktzugang, der diesen Regeln widerspricht, nicht einzuklagen sein.
Die Verhandlungen mit den USA führt die EU-Kommission. Sie hat Ende März 2014 öffentliche Konsultationen zum Thema Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP begonnen. Seitdem ruht das entsprechende Kapitel. Die Kommission hat fast 150.000 Eingaben erhalten, die sie jetzt auswertet.
Nach der Auswertung wird die EU-Kommission den Mitgliedstaaten voraussichtlich im Spätherbst einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen. Außerdem werden die Ergebnisse im Europäischen Parlament diskutiert.
Weitere Informationen zu TTIP sowie zum Investitionsschutz: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ttip.html http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12604_d...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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