Sehr geehrter Herr Jakob,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In der Bundesrepublik gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung, das heißt, die Staatsgewalt ist auf mehrere Staatsorgane verteilt, um Machtkonzentration und -missbrauch zu verhindern.
Aus der Gewaltenteilung folgt, dass die Verfassungsorgane, also zum Beispiel die Bundesregierung, der Bundespräsident und das Bundesverfassungs- gericht, ihre Handlungen und Äußerungen gegenseitig nicht kommentieren. Das ist geübte Praxis in der Bundesrepublik. Sie hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt.
Dies vorausgeschickt, haben Sie bestimmt Verständnis dafür, dass die Bundeskanzlerin auch die Verwendung des Wortes „Spinner“ im Zusammenhang mit der NPD durch Bundespräsident Gauck nicht bewertet. Zumal, wie Sie richtig schreiben, das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat: „Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Verwendung des Wortes ‚Spinner‘ im konkreten Zusammenhang.“ Auch Verfassungsgerichtsurteile sind Äußerungen eines anderen Verfassungs- organs, die die Bundeskanzlerin nicht kommentieren kann und will.
Zur Einordnung der NPD möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Partei aus Sicht der Bundesregierung eine antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei ist, die wir gemeinsam entschieden bekämpfen.
Rechtsextremismus zu ächten ist eine politische und gesellschaftliche Daueraufgabe, die für die Bundesregierung von besonders hoher Bedeutung ist. Rechtsextremismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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