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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Klaus Neudek am 17. November 2009
50401 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Modern Warfare / Killerspiel

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

erst vor einigen Monaten hat der Deutsche Bundestag über das Verbot

von Killerspielen diskutiert.

Nun wird ein Rekord beim Verkauf des Spiels: Modern Warfare

verzeichnet.

Dauernd sprechen wir von Gründen bei Amokläufen und nun muß

man zusehen, wie solche Filme weltweit in Massen an Menschen

verkauft werden, die dadurch zu potentiellen Killern werden könnten.

Meine Bitte:

Überprüfen Sie mit Europäischen Kollegen die Nützlichkeit des Verbotes

solcher Killerspiele.

Mit freundlichen Grüssen
Klaus Neudek

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Dezember 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Neudek,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu sogenannten Killerspielen haben wir auf dieser Website bereits häufiger Fragen beantwortet (s.a. Antwort an Herrn Ketelhut in der 13. Kalenderwoche 2009).

Bei dem Begriff „Killerspiele“ handelt es sich zwar um keinen juristischen Begriff. Allgemein werden darunter aber bestimmte, besonders gewalttätige oder gewaltverherrlichende Spiele verstanden. Für solche Spiele gibt es bereits nach geltendem Recht ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot. Denn das Strafgesetzbuch sieht in § 131 ein generelles Verbot von Produktion und Vertrieb gewaltverherrlichender Medien vor.

Den Wortlaut dieser Norm können Sie hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html.

Ob das von Ihnen als Beispiel genannte Computerspiel von dieser Norm erfasst wird, ist von den Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise den Gerichten zu beurteilen. In unserem System staatlicher Gewaltenteilung ist das nicht Aufgabe der Bundesregierung.

Soweit Sie mit dem von Ihnen genannten Computerspiel „Modern Warfare“ das Spiel „Call of Duty: Modern Warfare 2“ (übersetzt: Ruf der Pflicht: Moderne Kriegsführung 2) meinen, ist noch zu ergänzen, dass das Spiel keine Jugendfreigabe nach § 14 des Jugendschutzgesetzes hat. Der Titel darf also nur an Erwachsene abgegeben werden. Das hat die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)“ beschlossen. In vielen europäischen Ländern gilt für „Call of Duty: Modern Warfare 2“ die gleiche Altersbegrenzung.

Informationen zur USK bzw. zu den Altersgrenzen in Europa finden Sie unter nachfolgenden Links. Beide Websites bieten die Möglichkeit, die Alterseinstufung einzelner Spieltitel abzufragen:
http://www.usk.de
www.pegi.info.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung