Sehr geehrter Herr Feister,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für alle Versicherten solidarisch - unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge - den gleichen umfassenden Versicherungsschutz. Das gilt auch für freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner - wie in Ihrem Fall. Damit dieses bewährte System finanzierbar bleibt, müssen alle, die darin versichert sind, einen angemessenen Mindestbeitrag zahlen.
Der Gesetzgeber hat deshalb für alle freiwillig Versicherten eine Mindestbemessungsgrundlage (2008: 828,33 Euro) festgelegt. Davon ausgehend beträgt der Mindestbeitrag je nach Beitragssatz der Krankenkasse etwa 100 bis 130 Euro monatlich.
Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten von ihrer Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Krankenversicherung. Er beträgt die Hälfte des Betrages, der bei Anwendung des vollen Beitragssatzes der Krankenkasse zu zahlen wäre. Insoweit verringert sich Ihre Beitragsbelastung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse-und Informationsamt der Bundesregierung
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