Sehr geehrter Herr Jedlitzky,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir haben großes Verständnis für Ihre derzeit schwierigen Lebensumstände. Wie Sie in Ihrem Schreiben dargelegt haben, gelten für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und für Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Dass Sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund Sozialrecht erhalten, bedingt deshalb nicht automatisch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wir können Ihre Aussage nicht bestätigen, dass „mehr als 50 Prozent der Berufsunfähigkeitsanträge im Zivilrecht abgelehnt“ werden. Die Ablehnungsquoten der einzelnen Versicherungsunternehmen sind sehr unterschiedlich. Gerade größere Versicherer haben deutlich geringere Ablehnungsquoten. Deshalb gibt es derzeit keine Bestrebungen, am bestehenden Rechtssystem Änderungen vorzunehmen.
Ihre Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen zunächst im Wege eines Schlichtungsverfahrens oder nun gerichtlich durchzusetzen, ist zeitaufwändig und nervenaufreibend. Im Zivilrecht tragen beide Parteien grundsätzlich die für sie vorteilhaften Tatsachen vor. Deshalb kann Ihre Versicherung Gutachten anführen, denen zufolge Ihr Anspruch nicht bestünde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Einzelfälle nicht beurteilen oder bewerten können. Wir wünschen Ihnen ein baldiges und positives Ende des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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