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Beantwortet
Autor Mustafa Cakir am 09. Oktober 2009
36857 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

Israel hat zwei deutsche U-Boote geliefert bekommen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen:

Ende September hat Deutschland zwei neue U-Boote der Dolphin-Klasse an Israel ausgeliefert. Sie wurden in der HDWWerft in Kiel gebaut und von israelischen Technikern und Ingenieuren für das Abschiessen von mit Atombomben bestückten Marschflugkörpern aufgerüstet.

Deutschland hat die ersten beiden U-Boote an Israel nach dem ersten Golfkrieg geschenkt und bezahlte die Hälfte am dritten. Das heisst, die ersten drei Boote, 1999 und 2000 geliefert, sind mit 1,1 Milliarden Mark aus dem Bundesetat subventioniert worden.

Die zwei neuen die gerade ausgeliefert wurden kosten jeweils 500 Millionen Euro, weil eine aufwendigere Antriebs-Technologie verwendet wird. Von den 1 Milliarde Euro zahlt Deutschland 1/3 der Kosten oder 333 Millionen Euro.

Israel will bei der HDWWerft ein sechstes U-Boot der Dolphin-Klasse bestellen und wünscht sich – wie bei bisherigen Booten – eine millionenschwere Subvention aus dem Bundeshaushalt. Die Bundesregierung hat den Bau des sechsten Bootes bereits 2006 genehmigt.

Neben dieser enormen Geschenke die den deutschen Steuerzahler erheblich belasten, verstosst diese Lieferung auch gegen das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) welches als Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes 1961 in Kraft trat.

Darin verbietet Paragraph 6 unter anderem die Lieferung von Waffen an ein anderes Land, wenn „die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden.“ Die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete ist damit untersagt. Und der Nahe Osten ist wohl DAS KRISENGEBIET schlechthin und Israel droht laufend den Iran mit einem Angriffskrieg.

Israel besitzt mindestens 150 Atombomben und hat den Atomsperrvertrag NICHT unterschrieben und erlaubt KEINE Inspektionen seiner Atomanlagen durch die IAEA, was aber laufend von der internationalen Gemeinschaft vom Iran verlangt wird. Eine krasse Ungleichbehandlung.

Der Iran ist Unterzeichner des Atomsperrvertrages und erlaubt Inspektionen, hat nichtmal ein Atomwaffenprogramm, geschweige denn eine Bombe und bedroht niemanden. Israel weigert sich die Verträge zu unterzeichnen, die UNO-Resolutionen einzuhalten und Inspektionen zuzulassen.

Mfg.
Cakir

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. November 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Cakir,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist richtig, dass Exporte von Rüstungsgütern Einschränkungen unterliegen.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik (Politische Grundsätze vom Januar 2000). Dabei legt sie zum Teil strengere Kriterien an, als dies der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren fordert.

Die Lieferung von Kriegsschiffen richtet sich allgemein nach den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG). Bevor eine Genehmigung erteilt werden kann, sind alle Umstände des Einzelfalls genau zu prüfen. Über die Anträge entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unter Mitwirkung des Außen- und des Verteidigungsministeriums.

Die Bundesregierung trifft Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben nach sorgfältiger Abwägung der jeweiligen außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente.

Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Existenz und Sicherheit des Staates Israel. Deshalb ist es in der Vergangenheit zu einer Beteiligung an Kosten gekommen: Die Bundesregierung unterstützt Israel bei der Beschaffung von zwei U-Booten durch die Übernahme eines Drittels der Baukosten (bis zu einem Höchstbetrag von 333 Millionen Euro).

Dem BMWi ist bislang nicht bekannt, dass Israel an die Bundesregierung mit der Bitte um eine weitere anteilige Finanzierungshilfe herangetreten wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung