Sehr geehrter Herr Ziehsow,
vielen Dank für Ihre Frage an die Bundeskanzlerin, die wir in ihrem Namen beantworten.
Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass niemand außer den Statistischen Ämtern Ihre Daten erhält. Die gesetzlichen Grundlagen des Zensus und des Datenschutzes verbieten es, Informationen – also Ihre Angaben – an andere Behörden weiterzureichen. So erhalten weder das Finanzamt, noch die Polizei, noch das städtische Bauamt von der amtlichen Statistik Daten.
Dass Ihnen die Fragen zur Ausstattung Ihrer Wohnung teilweise merkwürdig vorkommen, mag daran liegen, dass beispielsweise auch nach Badewanne, Dusche und WC gefragt wird; einer Ausstattung, die in Deutschland überwiegend als Standard angesehen wird. Grund für diese Fragen ist, dass der Zensus EU-weit stattfindet und die Ergebnisse vergleichbar sein sollen. An der aktuellen Zensusrunde nehmen sogar weltweit über 200 Staaten teil.
Bevölkerungs- und Wohnungsdaten sind Planungs- und Entscheidungsbasis für Bund, Länder und Gemeinden sowie für Wirtschaft und Wissenschaft. Auf Grundlage amtlicher Einwohnerzahlen werden zum Beispiel Wahlkreise eingeteilt und die Stimmen im Bundesrat verteilt. Zudem werden der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.
Genaue Angaben dazu, warum und wie die Befragungen durchgeführt werden, wie die Sicherheit Ihrer Daten hergestellt wird und weitere nützliche Informationen zum Thema Zensus finden Sie unter www.zensus2011.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 22. Mai 2011
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