Sehr geehrte Frau Weigand,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zentrales Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung ist es, dass möglichst alle, die arbeitslos sind, wieder eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen. In den örtlichen Agenturen für Arbeit sowie den sogenannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEN oder auch Jobcentern) leisten viele tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür täglich engagierte Arbeit. Wir können von dieser Stelle nicht zu Ihrer konkreten Situation Stellung nehmen, sind aber überzeugt, dass Ihnen auch die Mitarbeiter der ARGE, die für Sie zuständig ist, Hilfe bei der Jobsuche leisten und keinesfalls Steine in den Weg legen wollen.
Sie haben Recht, dass es gerade auf dem Lande ohne Auto für viele Menschen sehr schwierig ist. Auch Arbeitslose dürfen deshalb ein angemessenes Auto besitzen oder kaufen, damit sie zu einer Arbeitsstelle fahren können. Es ist aber nicht Aufgabe von Jobcentern, Autos für Arbeitslose anzuschaffen. Denn das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ist ein staatliches Fürsorgesystem, das aus Mitteln der Allgemeinheit finanziert wird. Die Leistungen müssen sich auf Leistungen zur Grundsicherung beschränken. Sie sollten noch einmal ausführlich zusammen mit den Mitarbeitern der ARGE prüfen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, zu einer weiter weg gelegenen Arbeitsstelle zu kommen, wenn die Anschaffung eines Autos derzeit nicht möglich ist.
Wir wünschen Ihnen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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