Sehr geehrte Damen und Herren.
Das haben Sie auf eine andere Anfrage geantwortet:
"Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Banken die inländische Kreditvergabe an Privatpersonen oder Unternehmen beschränken...
Existenzgründer können auf Schwierigkeiten stoßen, eine Finanzierung zu finden, weil sie zum Beispiel nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen....
Die Bundesregierung will die Gründungskultur in Deutschland stärken. Sie unterstützt daher Unternehmensgründer mit einem umfangreichen Förder- und Beratungsangebot". Zitat Ende.
Gegenbeispiel:
1. Businesplan von "Business-Starter-Hamburg" prüfen lassen. Zahlen stimmen, Sicherheiten wären vorhanden, saubere Schufa, saubere Bankauskuft.
2. B-Plan der Bank vorgelegt
3. Abgelehnt, weil man glaubt, dass mit dem Konzept kein Geld zu verdienen ist.
Fakt: Es gibt aktuelle Unternehmen, die mit dem gleichen Konzept steigende Zuwachsrate verzeichnen. z.B. Betreut.de, Hessenagentur usw.
Ergebnis: Ich muss weiterhin ALG II bleiben.
Frage: Wie sieht eine Beschränkung der Kreditvergabe denn nach Ihrer Definition sonst aus?
Es werden Gründer mit umfangreichen Förderangeboten unterstützt?
Dann sind Steichungen um bis zu 100% von Fördermitteln wohl eine Förderform, die "Otto Normal" nicht versteht?
Kommentare (1)Schließen
am 30. August 2011
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.