Sehr geehrter Herr Dreis, sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
das Bundespresseamt kann Fragen, die die politischen Parteien betreffen, nicht beantworten. Wir bitten Sie, sich damit an die jeweilige Bundes- geschäftsstelle zu wenden.
Für die Regelungen im Parteiengesetz ist der Deutsche Bundestag zuständig.
Wir bitten daher um Verständnis, dass zur alternativen Beantwortung das nächstplatzierte Anliegen weitergeleitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Moderations-Team
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