Sehr geehrte Frau Mörch,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben recht, wenn Sie fordern, dass politisch Verantwortliche sorgsam und verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahler umgehen sollen. Gerade dafür ist Bundesfinanzminister Schäuble Garant. Er steht für eine solide Finanzpolitik.
Schon zum vierten Mal in Folge kommt der Bundeshaushalt ohne neue Schulden aus. Auch die Höhe der Altschulden sinkt kontinuierlich. Daran ändert sich auch nichts durch die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Rückerstattung der Brennelementesteuer an die Energiekonzerne. Für 2017 hat die Bundesregierung weitreichende Beschlüsse für mehr Investitionen gefasst sowie die Kommunen finanziell spürbar entlastet. Allein die Investitionen des Bundes sind seit Beginn der Legislaturperiode um über 40 Prozent gestiegen.
Die deutsche Wirtschaft ist in einer sehr guten Verfassung: Sie wächst im achten Jahr in Folge. Ökonomische Stabilität und kontinuierliches Wirtschaftswachstum haben zur höchsten Beschäftigtenzahl und niedrigsten Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung geführt. Löhne, Gehälter und Renten steigen seit Jahren deutlich. Diese positive Entwicklung ist die Grundlage für Wohlstand und eine hohe Lebensqualität in unserem Land. Wer Vergleiche sucht, braucht sich nur in der Welt umzuschauen. Schlechte Politik für die Menschen sieht anders aus.
Im Übrigen sind bei den von Ihnen angesprochenen Krankenversicherungen Beitragssteigerungen nicht zu erwarten. Erst kürzlich hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen auf die gute Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen hingewiesen. Ein Grund hierfür: Die Mitgliedszahlen wachsen und mit der Zuwanderung kommen vor allem eher jüngere und damit gesündere Mitglieder hinzu.
Zum von Ihnen angesprochenen Thema „Flucht und Asyl“ hat die von Bundeskanzlerin Merkel geführte Regierungskoalition eine klare Position: Deutschland bietet schutzsuchenden Flüchtlingen großzügige Möglichkeiten der humanitären Hilfe an. Aber dort, wo Schutzbedürftigkeit im Rechtsverfahren nicht festgestellt wurde, ist die Ausreise notwendig. Diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, die nicht als Asylbewerber anerkannt werden und die keinen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz erhalten, müssen unser Land auch wieder verlassen. Die Menschen in Deutschland erwarten, dass rechtsstaatliche Urteile vom Staat umgesetzt werden - und diese Erwartung ist auch gerechtfertigt. Denn es soll am Ende denen geholfen werden, die unsere Hilfe wirklich brauchen.
Fakten und Hintergründe zum Thema Flucht und Asyl:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Informationen zum Bundeshaushalt 2018:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffe...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (8)Schließen
am 20. Juni 2017
1.
am 20. Juni 2017
2.
am 21. Juni 2017
3.
am 22. Juni 2017
4.
am 28. Juni 2017
5.
am 12. Juli 2017
6.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.