Sehr geehrte Frau/Herr I. Schramm,
vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bewältigung der Flüchtlingssituation stellt eine nationale Kraftanstrengung dar und hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Die steigenden Flüchtlingszahlen stellen die öffentlichen Finanzen vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung verfolgt dennoch weiterhin ihr Ziel langfristig solider Haushalte, und das ohne Steuererhöhungen.
Mit ihrer nachhaltigen Finanzpolitik der letzten Jahre hat die Bundesregierung gute Vorsorge getroffen. Der Bund bildet in diesem Jahr eine Rücklage, die ab 2016 zur Verfügung steht. Bislang sind hierfür fünf Milliarden Euro eingeplant.
Die aktuelle Flüchtlingskrise ist aber auch eine historische Bewährungsprobe für Europa, und die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass nur ein gesamteuropäischer und umfassender Ansatz in all seinen Dimensionen eine Antwort bieten kann.
Grundsätzlich gilt: Die Frage der fairen Flüchtlingsaufnahme bedarf einer nachhaltigen Lösung, die auf Solidarität und einer fairen Lastenverteilung beruht. Wir brauchen ein europäisches Asylsystem, das einen wirksamen Schutz der Außengrenzen gewährleistet und den Zuzug von Flüchtlingen gesamteuropäisch mit einem fairen Verteilungssystem schultert.
Die Europäische Kommission hat bereits am 9. September 2015 einen Vorschlag für einen permanenten Umsiedlungsmechanismus in Krisenfällen vorgelegt. Sie wird im Frühjahr 2016 eine Reform des sogenannten Dublin-Verfahrens einleiten, das die Zuständigkeit innerhalb Europas für die Registrierung und Aufnahme von Asylbewerbern regelt.
Die Bundesregierung hat kürzlich ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen; die wesentlichen Regelungen sind am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten: Asylverfahren sollen beschleunigt und Fehlanreize beseitigt werden. Außerdem wird der Bund die Länder und Gemeinden finanziell entlasten. Flüchtlinge sollen früh und umfassend integriert werden. Albanien, Kosovo und Montenegro wurden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Menschen ohne Bleibeperspektive können so schneller in ihre Heimatländer rückgeführt werden.
Auch sollen Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive vermieden werden. Der bisherige Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse soll künftig möglichst in Form von Sachleistungen gewährt werden.
Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu sind gute Deutschkenntnisse nötig. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse.
Die Situation von jungen Flüchtlingen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, soll verbessert werden. Kinder und Jugendliche sollen dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten für eine angemessene Versorgung gibt.
Wichtig ist aber auch, dass im Rahmen dieser Integrationsanstrengungen auch unsere Rechts- und Werteordnung vermittelt wird; dass wir uns als ein tolerantes und offenes Land, aber auch als ein Land zeigen, in dem das Grundgesetz gilt, auf das wir alle stolz sind.
Es muss selbstverständlich sein, dass alle, die in unser Land kommen, unsere Rechts- und Werteordnung akzeptieren: Flüchtlinge haben Rechte, aber auch Pflichten. Unsere Regeln und Gesetze gelten für jeden, der sich in Deutschland aufhält. Die Bundeskanzlerin hat wiederholt betont, dass diejenigen, die zu uns kommen, unsere Gesetze und Regeln anerkennen müssen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Das Bundeskriminalamt wird zur Frage der Kriminalität im Umfeld von Flüchtlingsheimen ein umfassendes Lagebild erstellen, um, soweit notwendig, Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Weitere Informationen: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Startseite/sta... http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluecht...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (4)Schließen
am 11. Oktober 2015
1.
am 15. Oktober 2015
2.
am 15. Oktober 2015
3.
am 06. November 2015
4.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.