Sehr geehrter Herr Zentgraf,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundeskanzlerin steht nach wie vor hinter der Kandidatur von Jean-Claude Juncker für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten. Das hat sich noch einmal in ihrer Rede auf dem Katholikentag in Regensburg deutlich gemacht: „Die EVP mit ihrem Spitzenkandidaten Jean-Claude Juncker ist die stärkste politische Kraft geworden und deshalb führe ich jetzt alle Gespräche genau in diesem Geiste, dass Jean-Claude Juncker auch Präsident der Europäischen Kommission werden sollte.“
Wie bei allen wichtigen Themen gilt für die Bundeskanzlerin jedoch auch hier das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Es bedarf der genauen Absprache zwischen allen 28 Mitgliedsstaaten, bevor Entscheidungen getroffen werden. Europa ist kein Alleingang.
Der Europäische Rat (ER) hält sich dabei an klare vertragliche Grundlagen. Über das Verfahren zur Bestimmung des Kommissionspräsidenten gibt Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags von Lissabon Auskunft: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Kommissions-Präsidenten vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält dieser Kandidat nicht die Mehrheit, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anwendet.“
Deshalb haben die Staats- und Regierungschefs den Ratspräsidenten, Herman Van Rompuy, beauftragt, die Gespräche mit dem Europäischen Parlament (EP), seinen Fraktionen und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu führen. Auf der Pressekonferenz zum ER am 27. Mai hat die Bundeskanzlerin das Verfahren erklärt: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Press...
Ratspräsident Van Rompuy wird auf dem Juni-Gipfel des ER einen Vorschlag des Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vorlegen. In der zweiten Plenarwoche des EP ist die Wahl des Kommissionspräsidenten vorgesehen. Mit der Mehrheit seiner Mitglieder stimmt das EP über den Vorschlag des ER ab. Bei einer Ablehnung durch das EP muss der ER innerhalb eines Monats einen neuen Vorschlag machen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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