Sehr geehrter Herr Pantaenius,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bei der Hilfe für Griechenland geht es um mehr, als Griechenland zu helfen. Es geht um die Stabilität unserer Währung, des Euro.
Hintergrund der Entscheidung ist die Einschätzung: Griechenland kann sich nicht mehr hinreichend an den Kapitalmärkten finanzieren. Das gefährdet die Finanzstabilität der Währungsunion als ganze und würde erheblichen Schaden für Deutschland bedeuten.
Deshalb gewähren die Euro-Staaten Griechenland Finanzhilfen in Form von koordinierten bilateralen Krediten. Zusätzlich beteiligt sich der Internationale Währungsfonds (IWF).
Bedingung ist die Verpflichtung Griechenlands, in den kommenden Jahren einen harten Spar- und Reformkurs einzuschlagen. Griechenland hat sich zu umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen und zu tiefgehenden strukturellen Reformen verpflichtet. Ziel ist, dass Griechenland mittel- und langfristig wieder seinen Finanzbedarf an den Kapitalmärkten decken und die Kredite zurückzahlen kann.
Die Finanzhilfe wird in vierteljährlichen Tranchen ausgezahlt. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Griechenland die Auflagen des Anpassungsprogramms befriedigend erfüllt.
Bitte beachten Sie auch, dass die Bundesregierung dieses Geld nicht an Griechenland überweist; es handelt sich um Bürgschaften für Kredite durch die bundeseigene KfW-Bank an Griechenland. Griechenland muss dieses Geld mit Zinsen an die KfW-Bank zurückzahlen. Nur wenn Griechenland das nicht kann, muss Deutschland die griechischen Schulden bezahlen.
Weitere Einzelheiten zur Hilfe für Griechenland finden Sie hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_97140/DE/Wirtsch...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/Magazin...
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1270/DE/Wirtscha...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Press...
Im zweiten Teil Ihrer Frage geht es um das deutsche Sozialsystem. Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Sozialsysteme in Deutschland gut ausgestattet. In Deutschland haben alle Menschen einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützungsleistungen, wenn sie in Notlagen geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Da alle Sozialleistungen aus Steuermitteln finanziert werden, springt der Staat nur ein, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, den Lebensunterhalt zu sichern.
Gerade hat das Kabinett der Fortschreibung der sogenannten Regelbedarfssätze zugestimmt. Gegenüber dem Jahr 2011 bekommt also ein alleinstehender Erwachsener ab Januar 2012 374 statt 364 Euro monatlich. Die Fortschreibung gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).
Wenn jemand arbeitslos wird, ist es das vorrangige Ziel der betreuenden Arbeitsagentur oder des Jobcenters, sie oder ihn wieder in Arbeit zu bringen. Die Mehrzahl der Arbeitslosen möchte ebenfalls wieder am Arbeitsleben teilnehmen und über selbst erarbeitetes Einkommen verfügen.
Die Grundsicherung ist als vorübergehende Hilfeleistung angelegt. Wer Grundsicherung empfängt, muss aktiv daran mitwirken, wieder in Arbeit zu kommen. Die stetig sinkende Zahl der Arbeitslosen beweist, dass dieser Ansatz sehr wirksam ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. September 2011
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am 04. September 2011
2.
am 05. September 2011
3.
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