Sehr geehrter Frau / Herr Grundmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihre Besorgnis in der derzeitigen Situation ist verständlich. Die Bundesregierung verurteilt sexuelle Gewalt auf das Schärfste, auch die abscheulichen Übergriffe und Straftaten in der Silvesternacht. Die Taten verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats. Die Schuldigen müssen so schnell und so vollständig wie möglich ermittelt und ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes bestraft werden.
Es ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Staats, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die staatliche Rechtsordnung wird konsequent durchgesetzt. Dazu gehört der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und Verbrechen.
Flüchtlinge gleich welcher Herkunft dürfen jedoch nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Klar ist aber auch, dass sich jene, die hier Schutz und Zuflucht finden, ebenso wie die Bürger unseres Landes an die Rechts- und auch an die Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten müssen. Unsere Regeln und Gesetze gelten für alle, die sich in Deutschland aufhalten.
Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern. Asylsuchenden, die Straftaten begehen, kann die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher versagt werden.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/01122016_Er...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. Januar 2016
1.
am 06. Februar 2016
2.
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