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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
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Arbeitsmarkt
Urteil des BVerfG gegen Sanktionen der Jobcenter
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
leider bin ich schon seit Jahren arbeitslos; auch schon einen längeren Zeitraum im "Hartz IV".
Die dort anwandten Praktiken und Dienstvorschriften sind weder mit der Verfassung noch mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten in Einklang zu bringen.
Bereits am 09.02.2010 stellte das BVerfG in einem Grundsatzurteil fest, dass die Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger verfassungswidrig sind.
Daran hat sich bis heute aber nichts geändert; Die Regierung hat sich noch immer nicht durchringen können, dies im Sinne des Urteils umzusetzen bzw. zu ändern.
In der Praxis wird weiter "de lege lata" uneingeschränkt angewendet.
Da Sie sich ja auch jetzt in der Asylanten-Frage immer wieder auf Menschenrechte berufen, müsste doch die Regierung, die dafür eintritt auch an eigenen Landsleuten in dieser Lösung beistehen und diese Problematik nicht ignorieren.
- Auch Hartz IV Empfänger sind Menschen, mit denselben Rechten auf die Verfassung und den Grundrechten-
Hierin sehe ich einen sofortigen Änderungs- und Handlungsbedarf!
Wann werden also die Sanktionen gem. den Ausführungen des BVerfG geändert bzw. abgeschafft?
Vielen Dank für die Beachtung meiner Zeilen
Mit freundlichen Grüßen
und noch einen schönen Tag
Hochachtungsvoll
M. Minder
Kommentare (3)Schließen
am 16. September 2015
1.
am 18. September 2015
2.
am 08. Oktober 2015
3.
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