Sehr geehrter Herr Neudek,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grundsätzlich weist das Grundgesetz die Polizeihoheit den Ländern zu. Dazu gehören auch die Ausübung polizeilicher Befugnisse.
In mehreren Ländern haben die Polizeien bereits sogenannte Internetwachen eingerichtet, wo Bürgerinnen und Bürger auch im Internet Hinweise geben können. So haben zum Beispiel die Länder Berlin (https://www.berlin.de/polizei/internetwache/indexmitc.php), Brandenburg (http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php..., und Nordrhein-Westfalen (https://www.polizei-nrw.de/internetwache/Start/) Internetwachen eingerichtet. Auf einigen Internetseiten können Bürger auch Strafanzeigen erstatten.
Allgemein gilt aber immer: In dringenden Fällen sofort handeln und die zuständige Polizei unter der Nummer 110 informieren!
Auch die Bundespolizei nimmt unter www.bundespolizei.de Bürgerhinweise entgegen. Das gilt grundsätzlich auch für das Bundeskriminalamt ( www.bka.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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