Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor F. Stückemann am 03. Juli 2017
11469 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ehe für alle mit Hilfe der Opposition ?

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

Der Begriff Ehe ist nach dem Willen der Väter unserer Verfassung die gesetzliche Verbindung zweier Menschen zur Bildung einer Familie mit der Möglichkeit zur Fortpflanzung. Andere Varianten als Mann und Frau können nicht Ehe sein. Ob die Ehe per Gesetz aufgeweicht werden darf, kann Karlsruhe klären. Die Frage ist nicht, dafür oder dagegen…

die Frage: In wieweit darf ein Koalitionspartner, die Regierungsbank verlassen, wie die SPD mit Schulz, zur Opposition Rot/Grün, mit denen er „klüngelt“, wechseln, um eine Antragstellung, für eine Gesetzes-Vorlage der Grünen, im Bundestag, zu erwirken, und das noch gegen Ende einer Legislatur ?
Hinter Ihrem Rücken, Frau Kanzlerin, ist das Meuterei ! Gibt es nicht im Bundestag Regeln, die eingehalten werden müssen ? Eine Abstimmung ohne Einhaltung von Regeln wäre ungültig. Wir Bürger haben nicht die Opposition zur Regierung erklärt! Müssen wir nicht befragt sein, wenn oppositionelle Minderheiten regieren wollen ? So tickt Schulz: Ein schäbiger Schachzug, mit Vertrauensverlust. Die Meldung geht über die Grenzen! Braucht es überhaupt noch Regierung und Opposition, wenn Gesetzes-Vorlagen, wie diese, querbank eingebracht werden können ? Und zum Thema:

Wie reagieren die Islam-Verbände auf dieses Hauruck-Homo-Gesetz ?
Bei Muslimen gelten Schwule als „krank“, wie bei einer Straßen-Umfrage eine Frau mit Kopftuch sagte. Angehörige sunitischen Glaubens, wie viele unserer türkisch-stämmigen Mitbürger, sind streng . Der Islam gehört doch zu Deutschland, oder nicht mehr ? Werden wir nun noch mehr von IS-Terroristen bedroht ? Es gibt offiziell mehr Muslime als Schwule und Lesben !

Beste Grüße
F.Stückemann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. August 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Stückemann,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Grundgesetz sieht vor, dass Gesetzesvorlagen von der Bundesregierung, durch den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden können und dann vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bei der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderung zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts („Ehe für alle“) befanden sich bereits drei Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren: von den Fraktionen „Die Linke“ und „Die Grünen“ sowie vom Bundesrat. Die Initiative der Länderkammer lag dem Bundestag seit November 2015 zur Beschlussfassung vor und wurde schließlich am 30. Juni 2017 im Parlament abschließend beraten und mehrheitlich beschlossen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keinen gesetzlich geregelten Zwang, damit Bundestagsabgeordnete einer Fraktion oder Koalition einheitlich abstimmen. Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes ist da eindeutig: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.

Ergänzend dazu regelt Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes eine weitere Grundlage der Integrität und Repräsentativität der parlamentarischen Arbeit: Die sogenannte Indemnität gewährleistet die Straflosigkeit der Abgeordneten für Abstimmungen oder Äußerungen im Parlament. Das bedeutet: Abgeordnete dürfen nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder einer Äußerung im Parlament gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Parlamente zur Verantwortung gezogen werden. Ausgenommen davon sind verleumderische Beleidigungen.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass jede und jeder Abgeordnete der in Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschriebenen Arbeitsweise nachkommen kann.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist inzwischen vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt im Herbst 2017 in Kraft.

Zu Ihrer Frage nach der Reaktion der Islamverbände können wir als Bundespresseamt nicht Stellung nehmen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechenden Verbände.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 03. Juli 2017
    1.

    Wer will von den SPD-Stammwählern jetzt noch den
    Schulz als Kanzler ? Erst plappert er der Kanzlerin nach,
    was sie schon gesagt hat, jetzt hat er auf hinterlistige
    Weise sich den Grünen angebiedert...Wer die Homo-Ehe
    will, die steht auch im Programm der anderen kleinen
    Parteien, der braucht den Schulz nicht. Der zeigt nur
    Machtsucht und verkauft auch noch seine Seele dafür.
    Er sollte besser einmal etwas zur Inneren Sicherheit
    sagen. Da kommt gar nichts. Und die Grenzen werden
    bei ihm nicht mehr geswchlossen werden. Was bleibt
    außer einem verräterischen Charakter ? Eine repräsentative Erscheinung ? Schulz nein Danke.

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 07. Juli 2017
    2.

    Wollen die Minus-Voter mir allen Ernstes sagen,
    dass sie den Koalisations-Vertrags-Bruch von Schulz
    gut finden ? Nur darum geht's in meinem Betrag !
    Wer vertragsbrüchig wird, ist unglaubwürdig. Dem
    kann doch keiner mehr trauen !

  3. Autor Wolfgang Mücke
    am 18. Juli 2017
    3.

    Fr. Merkel hat gesagt, dass die Frage der "Ehe für alle" eine Gewissensentscheidung sei und dass man deshalb die Abstimmung freigeben müsste. Die linke Mehrheit im Bundestag hat die Chance ergriffen und die Gewissensentscheidung herbeigeführt. In der Union haben verschiedene Abgeordnete für die "Ehe für alle" gestimmt. Im gesamten linken Spektrum nicht ein einziger. Das sieht danach aus, als ob es bei der Union keinen Fraktionszwang gab, bei SPD, Grünen und Linken aber doch.

  4. Autor Felizitas Stückemann
    am 19. Juli 2017
    4.

    Zu 3.: Ein Wort, im vorletzten Satz, wurde, wohl versehentlich,
    vergessen, Wolfgang Mücke, :"Im gesamten linken Spektrum
    nicht ein einziger", DAGEGEN sollte es lauten ! Genau so sehe
    ich das auch, mit Hinweis auf den Bericht von Wolf Hohwald.
    (mir kann keiner erzählen, dass 100% aller Linken dafür sind)

  5. Autor Wolfgang Mücke
    am 24. Juli 2017
    5.

    Bei mir geht es bei Ehe nicht um die Verfassung, nicht um die Religion, sondern um die Sprache. Die Frage ist, ob der Bundestag die deutsche Sprache ändern darf. Natürlich gibt es Begriffsänderungen im Laufe von Jahrzehnten oder Jahrhunderten. Die Begriffsänderungen ergeben sich aber durch die Bevölkerung, durch die Nutzung der Sprache und nicht durch den Bundestag. Im Volksmund hieß die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft eben kurz Homo-Ehe, aber nicht Ehe. So viel Differenzierung sollte auch sein. Das heißt nicht, dass der Bundestag nicht die Rechte und Pflichten der eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaft an die Ehe angleichen darf. Aber der Begriff Ehe an sich hätte nicht geändert werden dürfen. Hätte nicht die "Gleichstellung" gereicht. Dass Betroffene im deutschen Bundestag dafür stimmten, ist verständlich. Die vertreten alle Betroffenen. Aber dass die Mehrheit im Bundestag mit großer Mehrheit einstimmte, ist unverständlich.

  6. Autor Felizitas Stückemann
    am 25. Juli 2017
    6.

    Zu 5.: Stimme ich voll zu. Hier, letzter Satz, wie in Ihrem
    Komm.3, Wolfgang Mücke, richtig beschrieben, stand
    die Mehrheit von Rot/Rot/Grün unter Fraktionszwang.
    Soviel auch zum Hinweis auf den Bericht von Wolf Hohwald
    über Demokratie und Fraktionszwang !

  7. Autor Felizitas Stückemann
    am 26. Juli 2017
    7.

    Die Bundeskanzleri hatte eine Gewissensentscheidung
    angekündigt, aber dementgegen eine Fraktionsentscheidung
    von Rot/Rot/Grün erhalten. Allein die CDUler haben nach
    Gewissen entschieden. Ein Supergau von Schulz !

  8. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.