Sehr geehrter Herr Brunner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle profitieren davon, wenn Deutschland unabhängiger von Stromimporten wird und auf umweltfreundliche, nichtfossile Energieträger umstellt. Es ist deshalb folgerichtig, wenn sich die Kosten der Energiewende auf möglichst viele Schultern verteilen. Auch wer eigenen Strom produziert, hat von der Ökostromförderung Vorteile. Denn sie hat zur enormen Technologieentwicklung bei den erneuerbaren Energien beigetragen.
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. Es sieht vor, den Eigenstromverbrauch bei der EEG-Umlage zu begünstigen.
So werden Anlagen, die vor diesem Zeitpunkt bereits Strom produziert haben, von der Umlage ausgenommen. Dasselbe gilt für Anlagen, die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden und vor dem 1. Januar 2015 erstmalig Strom zur Eigenversorgung herstellen.
Auch Eigenversorger, die ihren Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen oder neuen hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beziehen, haben Vorteile: Sie zahlen eine verminderte EEG-Umlage. Zunächst bis Ende 2015 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 dann 35 Prozent. Ab 2017 müssen Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb gehen, eine reduzierte EEG-Umlage von 40 Prozent zahlen. Das gilt auch für alle später in Betrieb genommene Erneuerbare-Energien-Anlagen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen.
Ausgenommen von der Belastung beim Eigenverbrauch sind Kleinanlagen bis zehn Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Mega- wattstunden nicht überschreitet. Außerdem sind reine „Inselanlagen“, die sich vollständig aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ohne Förderung selbst versorgen, von der Belastung ausgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. Juni 2014
1.
am 26. Juni 2014
2.
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