Sehr geehrter Herr Guardini,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es bleibt dabei: Die Systemrelevanz der Hypo Real Estate Gruppe (HRE) war entscheidend für die staatlichen Eingriffe. Das heißt: Die HRE ist mit anderen Kreditinstituten derartig vernetzt, dass ein Zusammenbruch oder eine Insolvenz automatisch Folgen für das gesamte deutsche Kreditwesen gehabt hätte - und auch über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Ihre Bilanzsumme ist fast identisch mit dem Betrag, der die Probleme bei Lehman Brothers verursacht hat. Ohne die staatlichen Eingriffe hätten wir einen Zusammenbruch vergleichbar mit dem von Lehman Brothers erlebt.
Eine komplette Abwicklung der Bank wäre für die Steuerzahler um ein Vielfaches teurer als die Restrukturierung der Bank. Oft wird auch vergessen, dass die staatlichen Hilfeleistungen keine unmittelbaren Zahlungen aus dem Staatshaushalt – also aus Steuermitteln – sind. Vielmehr erhalten gefährdete Banken staatliche Hilfen überwiegend als Garantien, für die Gebühren fällig werden. Es gibt also keine Leistung ohne Gegenleistung.
Diese Vergütungen, die aufgrund der Garantiegewährungen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) zu zahlen waren, haben bis zum 30. September 2010 bereits rund 1,5 Milliarden Euro betragen. 690 Millionen Euro davon kamen von der HRE.
Inzwischen wurden große, aber künftig nicht mehr geschäftsrelevante Teile der HRE auf eine eigens gegründete Abwicklungsanstalt des Bundes (sogenannte „Bad Bank“) übertragen. Sie sollen in den nächsten zehn Jahren zu bestmöglichen Konditionen im Sinne der Steuerzahler abgewickelt werden. Restrukturierung /Abwicklung von Geschäftsbereichen der HRE: http://www.soffin.de/de/presse/pressemitteilungen/2010/20...
Ihre Kritik an hohen Bonuszahlungen der staatlich gestützten Banken ist verständlich. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes vom Oktober 2008 hat die Bundesregierung schnell gehandelt und die Vorstandsgehälter für Banken, die staatliche Hilfen bekommen, auf 500.000 Euro gedeckelt. Bei Verträgen, die vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfen bestanden, waren kurzfristige Änderungen jedoch nicht möglich. Auch blieben die Gehälter und Bonuszahlungen von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene unbegrenzt, was sich inzwischen als problematisch erwiesen hat.
Die jüngsten Sonderzahlungen bei der HRE in Höhe von 25 Millionen Euro waren nach den Vergütungsregeln des SoFFin nicht zu beanstanden. Es handelte sich um Zahlungen an Mitarbeiter unterhalb der Vorstandseben. Damit wollte die HRE – mit ausdrücklicher Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat – verhindern, dass wichtige Mitarbeiter während der Restrukturierung abwandern.
Die Bundesregierung hat die Problematik hoher Vergütungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bankenrestrukturierungsgesetz geprüft. Damit staatliche Mittel nicht durch unangemessene Vergütungsleistungen aus einer staatlich gestützten Bank abfließen, begrenzt das Gesetz nun die Vergütungen für alle Mitarbeiter dieser Banken auf 500.000 Euro pro Jahr. Höhere variable Vergütungen dürfen nur Banken mit weniger als 75 Prozent Staatsbeteiligung zahlen, wenn sie mindestens die Hälfte der Unterstützung zurückgezahlt haben.
Der Deutsche Bundestag hat die gesetzlichen Änderungen am 28.10.2010 mit dem Bankenrestrukturierungsgesetz beschlossen. Mehr dazu hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/3199856...
Vergütungsgrundsätze des SoFFin http://www.soffin.de/de/soffin/ziele/zielsetzung/
Zu den Sonderzahlungen bei der HRE http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Mitschrif...
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Mitschrif...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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