Sehr geehrter Herr Latz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9.12.2008 entschieden, dass die Beschränkung der Pendlerpauschale auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer dem Grundgesetz widerspricht. Die Bundesregierung hatte diese Beschränkung der Pendlerpauschale verteidigt, weil sie sie für verfassungskonform hielt. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsauffassung nicht teilt, bedauert die Bundesregierung. Doch für ihr politisches Handeln ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts selbstverständlich bindend.
In der Folge werden Bürgerinnen und Bürger mehr Geld zur Verfügung haben. Damit wirkt die Entscheidung in der jetzigen wirtschaftlichen Krise konjunkturfördernd.
Die Bundeskanzlerin sagte dazu: "Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren. Ich unterstütze und halte es für absolut richtig, dass wir angesichts der Wirtschaftslage das Geld den Menschen jetzt direkt zurück geben." Dies sei auch ein Impuls für mehr Konsum.
Die Bundeskanzlerin hat sich dafür ausgesprochen, die Entscheidung des Gerichts in der aktuellen Wirtschaftskrise konjunkturpolitisch zu nutzen. Das Geld, das nun für die Rückzahlung der Pendlerpauschale auszugeben ist, soll den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich zugute kommen. Es ergänzt so Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II der Bundesregierung.
Damit stehen die Äußerungen der Bundeskanzlerin keineswegs im Widerspruch zu dem früheren Vorhaben der Bundesregierung, die Pendlerpauschale zu beschränken.
Weitere Informationen zur Pendlerpauschale und zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53532/DE/Presse/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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