Sehr geehrte Frau Cullum und Frau Tantsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesautobahn A100 zwischen Neukölln und Treptower Park in Berlin ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument. Der Bund übernimmt Investitionskosten in Höhe von 312, 6 Millionen Euro. Hinsichtlich der Finanzierung und des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme werden keine Festlegungen getroffen. Dies erfolgt erst auf der Grundlage der Mehrjahrespläne, den sog. Bedarfsplänen gemäß §5 Fernstraßenausbaugesetz.
Die A 100 ist mit dem Status „In Planung“ im aktuellen Bedarfsplan enthalten. Bedarfsprojekte werden alle fünf Jahre vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft, ob sie der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind.
Mit der Einstufung zum vordringlichen Bedarf gibt es zunächst einen gesetzlichen Auftrag, ein Projekt zu planen. Dies geschieht auch bei der A 100, die Planungen werden stets vom jeweiligen Land durchgeführt. Das Land hat auch die Kosten dafür zu tragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Berliner Senat positionieren wird und das Projekt realisiert werden kann. Sollte sich das Land Berlin entscheiden, auf die A 100 zu verzichten, wird es Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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