Sehr geehrte(r) Herr / Frau Bauer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie nennen einige wichtige Ansatzpunkte, um den Syrien-Konflikt zu beenden und die Flüchtlingskrise zu bewältigen. In der Tat muss das Problem, wie Sie zu Recht schreiben, „an der Wurzel“ gepackt werden. Deswegen setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft für eine friedliche Lösung in der Region ein.
Deutschland unterstützt die internationale Allianz im Kampf gegen die Terrormiliz IS durch den Einsatz der Bundeswehr in Syrien und im Irak. Gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft strebt Deutschland aber in erster Linie eine diplomatische Lösung des Syrien-Konflikts an. Eine internationale Syrien-Unterstützungsgruppe hat einen Friedensprozess eingeleitet. Oberstes Ziel ist es, zu einer dauerhaften Waffenruhe und zu einer Übergangsregierung in Syrien zu kommen. An dem Prozess sind alle Konflikt-Parteien beteiligt, auch die Länder in der Region und die von Ihnen genannten Golfstaaten.
Zunächst geht es darum, Fluchtursachen zu bekämpfen, illegale Migration zu stoppen und den Menschen in der Region eine dauerhafte Perspektive zu geben. Deshalb setzen sich Deutschland und die EU dafür ein, dass sich Flüchtlinge künftig nicht mehr auf den gefährlichen Weg machen und ihr Leben riskieren. Auch im Rahmen des NATO-Engagements in der Ägäis beteiligt sich Deutschland an den maritimen Einsatzverbänden in türkischen und griechischen Hoheitsgewässern und trägt damit zur Bekämpfung der Schlepper bei.
Bei der Konferenz in London im Februar 2016 ist von den Geberländern eine Rekordsumme von insgesamt 11 Milliarden US-Dollar zugesagt worden. Auch die Golfstaaten beteiligen sich an Hilfsmaßnahmen: Sie beherbergen Flüchtlinge aus der Krisenregion und leisten finanzielle Beiträge.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor der wachsenden Zahl einreisender Flüchtlinge nach Deutschland sehr ernst. Die Aufnahme und Integration der großen Zahl von Flüchtlingen ist eine Herausforderung für unser Land. Ihre Besorgnis ist daher verständlich.
Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, unser Land wieder verlassen müssen – und dass die Zuwanderungszahlen sowohl kurz- als auch langfristig reduziert werden müssen.
Es muss außerdem selbstverständlich sein, dass die Menschen, die in unser Land kommen, unsere Rechts-und Werteordnung akzeptieren: Flüchtlinge haben Rechte, aber auch Pflichten. Unsere Regeln und Gesetze gelten für alle, die sich in Deutschland aufhalten.
Asylsuchenden, die Straftaten begehen, kann die Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher versagt werden. Der Deutsche Bundestag hat am 25. Februar 2016 das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern verabschiedet.
Empfehlungen, in einigen Bundesländern die Begrüßung „Grüß Gott“ oder die Redewendung „Gott sei Dank“ nicht mehr zu verwenden, sind hier allerdings nicht bekannt.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Regionale...
https://www.bmz.de/webapps/flucht/#/de
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2016...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 10. Februar 2016
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am 12. Februar 2016
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am 12. Februar 2016
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am 28. Februar 2016
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Kommentar zu Kommentar 2 am 28. Februar 2016
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am 01. März 2016
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am 07. März 2016
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am 13. März 2016
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