Sehr geehrte Frau Börner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht zu konkreten Einzelfällen Stellung nehmen kann. Es ist aber ein ernst zu nehmendes Problem, wenn Frauen sich schutzlos und ausgeliefert fühlen. Denn der Staat hat die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Absolute Sicherheit kann in einer freiheitlichen Gesellschaft aber niemand garantieren.
Für die Arbeit der Polizeibehörden sind grundsätzlich die Länder zuständig. Dort wird kontinuierlich Personal eingestellt, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Die Bundesregierung hat einige gesetzliche Neuerungen umgesetzt, die die Sicherheitslage zu verbessern. So gibt es seit Mai dieses Jahres ein Gesetz, mit dem die Videoüberwachung auf öffentlichen Anlagen verbessert worden ist.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...;
Außerdem hat die Bundesregierung für den Schutz vor sexueller Gewalt im letzten Jahr eine Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. Die gesetzlichen Regelungen sind im November 2016 in Kraft getreten. Damit ist es zum Beispiel leichter geworden, Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, die als Gruppe andere Personen berauben oder bedrängen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/03...
Die Bundesregierung wird auch weiterhin prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um in Deutschland ein sicheres Zusammenleben zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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