Sehr geehrter Herr Wunderl,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Kindererziehung ist eine wichtige und gleichzeitig schöne Aufgabe. Aber die Betreuung von Kindern ist auch arbeitsintensiv. Deshalb wird die Leistung, die Sie bei der Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder erbracht haben, bei der Rente anerkannt.
Derzeit erhalten Mütter oder Väter für die Erziehung ihrer Kinder, die vor dem Stichjahr 1992 geboren wurden, ein Jahr pro Kind als Erziehungszeit angerechnet. Bei Kindern, die nach 1992 geboren wurden, werden drei Jahre berücksichtigt.
Die Debatte zur Frage einer rentenrechtlichen Gleichstellung bei den Kindererziehungszeiten wird derzeit von den politischen Parteien geführt. Sie tauschen dabei ihre Vorstellungen, Argumente und Vorschläge aus. Das Thema „Mütterrente“ ist auch Gegenstand der laufenden Koalitionsverhandlungen. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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